Konzertierte Aktion gegen Schwarzarbeit in Schleswig-Holstein

Eine Initiative gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben Gewerkschaften, Arbeitgeber, Landesarbeitsamt und Landesregierung gemeinsam gestartet. Um den „schwarzen Schafen“ in Zukunft effektiver und schneller das Handwerk legen zu können, sollen vor allem die Kontrollen der zuständigen Ämter und deren Koordination verbessert werden. Das sieht eine gemeinsame Erklärung der Vereinigung der schleswig-holsteinischen Unternehmensverbände, des Wirtschaftsverbandes Handwerk Schleswig-Holstein, des DGB Landesbezirkes Nordmark, des Landesarbeitsamtes Nord und der Landesregierung vor.

„Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit verursachen volkswirtschaftlichen Schaden in großem Umfang, sie verhindern das Entstehen von regulären sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsplätzen, verzerren dadurch den Wettbewerb und stören die soziale Ordnung“, heißt es darin.

„Einmütig verurteilen Vertreter der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung und der Landesregierung in ausdrücklicher Unterstützung entsprechender Hamburger Aktivitäten sowohl das schädigende Verhalten von Arbeitgebern, die sich über nichtlegale Wege ökonomische Vorteile verschaffen, wie auch das Verhalten der schwarz oder illegal Arbeitenden.“

Um die Schwarzarbeit einzudämmen, wollen die Initiatoren in erster Linie schärfere Kontrollen einführen und die Koordination der beteiligten Stellen weiter ausbauen. Ziel könne z.B. die Bildung eines schlagkräftigen Teams aus gut ausgebildeten MitarbeiterInnen der Arbeitsverwaltung, des Zolls und der Polizei sein. Weitere Zuständige wie Ordnungsämter, Sozialversicherungsträger und Finanzämter sollten nach flächendeckender Einführung der EDV effizienter in Ermittlungen einbezogen werden.

Ein besserer Abgleich von Daten der Arbeitsverwaltung mit denen der Sozialversicherungsträger solle zur schnellen Aufdeckung von Leistungsmißbrauch führen. Als eine präventive Maßnahme müßten ferner die Lohnzusatzkosten gesenkt werden. Und Unternehmen, die Arbeitgeber illegal beschäftigt haben, sollten von öffentlicher Auftragsvergabe ausgeschlossen werden.

Nach einer Bilanz des Landesarbeitsamtes Nord ist in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr die Zahl der Außenprüfungen von Arbeitsämtern und Hauptzollämtern um 1.600 auf 5.200 gestiegen. Die Zahl der überprüften Frauen und Männer habe sich um 6.900 auf 18.500 erhöht. Mit Hilfe des Datenabgleichs konnten 1994 insgesamt 29.800 Überschneidungsfälle ausgewertet werden, 5.500 Fälle mehr als im Vorjahr. An überzahlten Lohnersatzleistungen haben die Arbeitsämter im Land im Laufe des Jahres 1994 ca. 12,9 Mill. Mark zurück gefordert.

Die Zahl der eingeleiteten Bußgeld- und Starfverfahren hat sich gegenüber dem Vorjahr im Bereich des Leistungsmißbrauchs von 19.100 auf 22.400 und im Bereich der illegalen Ausländerbeschäftigung von 2.400 auf 2.500 erhöht. An Verwarnungs- und Bußgeldern setzten die Arbeitsämter ca. 1,48 Mill. Mark fest, das sind ca. 380.000 Mark mehr als im Jahr 1993. Wegen unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung wurden 59 Fälle aufgegriffen (1993 = 84). Die Summe der Verwarnungs- und Bußgelder gegen Verleiher und Entleiher betrug 90.000 Mark (1993 = 130.000 Mark). (bam)