Nazis dürfen kandidieren

Unerwartet und erstmalig hat der Kieler Kreiswahlausschuß auf seiner Sitzung am 9.2. die Kandidaturen faschistischer Organisationen zurückgewiesen. Lediglich der Vertreter des Kreiswahlleiters stimmte jeweils für den Antrag von DVU und DLVH, so daß für drei von vier Kieler Wahlkreisen deren Kandidaturen nicht angenommen wurden. Im ersten Wahlkreis der verhandelt wurde, Kiel Nord, waren die Kandidaturen durchgegangen, da sich die anderen Ausschußmitglieder enthalten hatten. Erst als klar war, daß nur der Ausschußvorsitzende die Anträge unterstützte, gab es bei den folgenden Abstimmungen Gegenstimmen, unter anderem vom Vertreter der Grünen.

OB Kelling als Kreiswahlleiter und die Vertrauensleute der beiden Parteien legten gegen die Beschlüsse Beschwerde beim Landeswahlausschuß ein, der am 15.2. darüber befand. Außer in Kiel hatten die Nazis übrigens sonst nirgendwo Probleme bekommen.

Erwartungsgemäß hatten DVU und DLVH beim Land mehr Erfolg. Der Landeswahlausschuß gab den Beschwerden statt. Lediglich der Vertreter der Grünen enthielt sich der Stimme, nicht ohne zu betonen, daß er grundsätzlich gegen Parteienverbote sei. Die Begründung des Landeswahlleiters Lutz, weshalb man nicht anders könne, war die übliche: Verfassungswidrigkeit von Parteien dürfe allein das Karlsruher Verfassungsgericht feststellen, und auch die Entscheidung der Frage, ob zur Wahl antretende Parteien Nachfolgeorganisationen verbotener Gruppen seien, stehe nicht den Wahlausschüssen zu. (wop)