Veranstaltungen gegen die Verfahren wegen „radikal!“, K.O.M.I.T.E.E., RAF und AIZ

Am 13.6.95 kam es auf Anordnung der Bundesanwaltschaft (BAW) bundesweit zu über 50 Durchsuchungen von Privatwohnungen, Arbeitsplätzen und Arbeitsräumen verschiedener linker Einzelpersonen, Gruppen und Projekte.

Begründet wurde diese Aktion mit Vorwürfen auf Grund Ermittlungsverfahren gemäß §§ 129/129a auf Mitgliedschaft oder Unterstützung von AIZ, K.O.M.I.T.E.E., RAF und der Zeitschrift „radikal!“. Vier Männer wurden im Zuge der Durchsuchungen inhaftiert und saßen bis zum 5./6.12. in U-Haft. Ihnen wird eine Beteiligung an der seit Jahren verdeckt hergestellten Zeitschrift „radikal!“ vorgeworfen. Im Zuge der Ermittlungen wurde ein Mann aus Bremen für fünf Monate in Beugehaft genommen, weil er sich geweigert hatte, Zeugenaussagen zu machen. Außerdem sind 7 Leute untergetaucht, um sich drohenden Haftbefehlen zu entziehen.

Die Männer, die während der Durchsuchungen festgenommen wurden, saßen fast auf den Tag genau 6 Monate unter verschärften Bedingungen in Untersuchungshaft, bevor sie kurz vor der anstehenden Haftprüfung am 13.12. auf Kaution (pro Nase DM 20.000) und Auflagen entlassen wurden. Am 19.12. kam es im Zusammenhang mit den Untergetauchten zu erneuten Durchsuchungen, u.a. in Kiel, Münster und Bremen. Am 26.2. wurden zwei Männer aus Rellingen und Mönchengladbach in einer in den Medien spektakulär aufbereiteten Aktion festgenommen und sitzen als angebliche Mitglieder der AIZ in Untersuchungshaft. Seit einigen Wochen ist bekannt, daß zwei Verfahren nach § 129 wegen der Dokumentation der „Erklärung einiger radikaler Gruppen“ im „Lübecker Hintergrundinfo“ eingeleitet wurden.

Wir ordnen den Komplex „13.6.“ in eine Reihe von anderen Repressionsmaßnahmen der letzten Zeit gegen organisierte linksradikale Strukturen ein. Aktuelle Beispiele dafür sind die Durchsuchungen in Weimar nach einer antifaschistischen Aktion gegen die „Junge Freiheit“, die § 129-Konstruktion gegen die Antifa (M) in Göttingen oder auch das PKK Verbot, das zu unzähligen Verfahren, mehreren hundert Gefangenen und dem Auslieferungsbegehren gegen Kani Yilmaz geführt hat. Ferner sind in Frankfurt vier Menschen zu Beugehaft verurteilt worden, im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Weiterstadt (Knastsprengung durch die RAF). Eine Frau mußte sich in diesem Zusammenhang der quasi durch die Presse angekündigten Verhaftung entziehen. Auch gegen AtomkraftgegnerInnen, die den Widerstand gegen die Castor-Transporte organisieren, wird vermehrt mit der Keule des § 129 zu Werke gegangen.

Gemeinschaftsveranstaltungen der Soligruppe Lübeck und des Soliplenums Kiel:
Stand der Verfahren
mit zwei ehemaligen Gefangenen im „radikal!“-Verfahren, der Rechtsanwältin Gabriele Heinecke (HH) und VertreterInnen der Soligruppe Lübeck und des Soliplenums Kiel:
Lübeck: 16.4., Werkhof, Kanalstraße 70, 19.30 Uhr
Kiel: 26.4., Hansastraße 48, 19.30 Uhr