Wahlrecht für Jugendliche

SPD, Grüne und SSW für stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. CDU befürchtet Manipulation

Nach einer heftigen, kontroversen Diskussion hat das schleswig-holsteinische Landesparlament die Herabsetzung des Alters auf 16 Jahre für die Teilnahme an Kommunalwahlen beschlossen. Im Kieler Landtag stimmten neben der rosa-grünen Regierungskoalition auch die Vertreter der Dänischen Minderheit (SSW) für einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Jugendministerin Angelika Birk (Bündnis 90/Die Grünen) forderte eine stärkere politische Beteiligung von Jugendlichen als „Mittel gegen Politikverdrossenheit“. Die Senkung des Wahlalters sei dabei ein neues Element. Zudem hätten die vergangenen Kommunalwahlen in Niedersachsen gezeigt, daß Jugendliche durchaus verantwortlich mit ihrem Wahlrecht umgingen.

Eben dieses bezweifelten die Redner von der CDU und FDP. Sie warnten vor der Gefahr des politischen Mißbrauchs unerfahrener Jugendlicher. Klaus Schlie (CDU) bezweifelte, daß „16jährige über die persönlichen Mindesterfordernisse für eine vernunft- und gemeinschaftsgemäße Entscheidung verfügen“.

Klaus-Peter Puls (SPD) konterte: „Das Dritte Reich ist auch nicht durch 16- und 17jährige Jugendliche, sondern durch Erwachsene an die Macht gekommen“.
Für die FDP kritisierte der Fraktionsvorsitzende Kubicki den Gesetzentwurf gar als Versuch, möglichst einfach und ohne Kosten Wähler zu kaufen: „Politiker kaufen ist altmodisch, in der modernen Demokratie kauft man Wähler“.

Schleswig-Holstein ist nunmehr nach Niedersachsen das zweite Bundesland, in dem das Kommunalwahlalter auf 16 gesenkt worden ist. Erstmals am 25. Mai dürfen Jugendliche bei der Direktwahl der Oberbürgermeister in den Städten Kiel und Neumünster mitentscheiden.

Schon zum 1. April 1996 wurden in der schleswig-holsteinischen Gemeindeordnung Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen verankert. Die Gemeindeordnung sieht nun eine Beteilung von Kindern und Jugendlichen vor: „bei Belangen, die sie betreffen“, sei es die Ausgestaltung von KITA-Plätzen, von Spielplätzen und Sportanlagen, oder bei anderen kommunalen Planungverfahren.

Darüber hinaus planen SPD und SSW eine weitere Verbesserung der Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen, vor allem bei der anstehenden Novellierung der Schulgesetzgebung. Grundlage hierfür ist ein in den Sozialausschuß überwiesener Antrag des SSW. Dort wird u.a. gefordert, „das Gewicht der Schülerinnen und Schüler in der Schulkonferenz zu stärken“ und die Aufgaben der Schülervertretung zu spezifizieren bzw. zu erweiteren. Auch im Kindertagesstättenbereich sollen nach Ansicht des SSW die Mitbestimmung von Kindern ausgeweitet werden. Im Rahmen der öffentlichen Förderung von Wohnungsbauvorhaben und städtebaulichen Maßnahmen seien Anreize für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung von Räumlichkeiten und Außenflächen einzuräumen. Letztlich müßten überall im Land Kindern und Jugendlichen auch jenseits institutionalisierter und konventioneller Beteiligung Mitbestimmungsmöglichkeiten gewährt werden. (usch)