Auf Antrag der CDU diskutierte die Ratsversammlung über die Zulassung
von ScientologInnen im öffentlichen Dienst. In ihrem Antrag forderte
die CDU eine entsprechende Nachfrage bei Neueinstellungen. Bei einer positiven
Beantwortung seitens der BewerberInnen sei, so die CDU, „die Antwort dahingehend
zu werten, ob der Bewerber/die Bewerberin die Gewähr dafür bietet,
daß er/sie jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
im Sinne des Grundgesetzes eintritt“.
Die Ratsmehrheit aus SPD und Bündnisgrünen lehnte den Antrag
ab. Schon der Radikalenerlaß der 70er Jahre sei ein Fehler gewesen.
Im übrigen würde das normale Dienstrecht reichen, um eventuelle
Verfehlungen zu ahnden. (usch)