Geschichte der Repression

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (Art. 8 GG) „Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“ (Art. 9 GG)

Wesentliche demokratische Grundrechte sind in Deutschland Staatsbürgern vorbehalten. Artikel 116 Grundgesetz definiert zudem die Staatsbürgerschaft rassistisch über „Volkszugehörigkeit“.

Auf dieser Grundlage gibt es in der Bundesrepublik eine lange Geschichte von Unterdrückung „ausländischer“ Demokraten und ihrer Organisationen. Die deutsche Öffentlichkeit nimmt davon meist nur am Rande Notiz, den wenigsten Menschen ist das Ausmaß der politischen Rechtlosigkeit der Immigranten und Flüchtlinge bewußt.

Jüngstes Beispiel sind die Verbote gegen die PKK und zahlreiche kurdische Vereine. Diese stellen aber keinesfalls einen Einzelfall dar, sondern stehen in einer langen Reihe von Verfolgungen ausländischer Organisationen: Verbot der GUPS und GUPA 1972 (Generalunion palästinensischer Studenten bzw. Arbeiter), Repression gegen oppositionelle iranische Studenten in den 70er Jahren, Verbot der linken türkischen Organisation DEV-SOL 1983.

Die Rote Hilfe will mit einer Veranstaltung (Mittwoch, 18.6., 20 Uhr, Pumpe) den politischen Hintergründen dieser Geschichte der Repression nachgehen. Referieren wird der Hamburger Hochschullehrer Karam Khella. Das Treffen ist Teil einer Veranstaltungsreihe „20 Jahre Stammheim“. (wop, nach einer Pressemitteilung)