„Wir werden Widerspruch gegen den vom Berliner Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte mit heißer Nadel gestrickten Ablehnungsbescheid
für das Präventionsprojekt zur Trennung der Drogenmärkte
einlegen.“ Mit diesen Worten umriß Heide Moser (Gesundheitsministerin
in SH) am 17.6. das weitere Vorgehen der Landesregierung in Sachen Apothekenmodell.
Die rechtliche Begründung für den Widerspruch: „Rechtsfehlerhaftigkeit
und Ermessensunterschreitung“. Gleichzeitig kritisierte Konrad Nabel (drogenpolitischer
Sprecher der Landtagsfraktion der SPD) scharf die Ablehung durch das Bundesinstitut.
Die Ablehnung des Modellversuchs sei „deutlich eher auf politischen Druck
durch Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer als durch stichhaltige juristische
oder wissenschaftliche Argumente begründet“ worden. Die CDU bewertet
den Widerspruch als „unsinnig“ und „aberwitzig“. (usch)