Die NADELSTICHE - Sozialistische Zeitung für Norderstedt haben den nachfolgenden Aufruf veröffentlicht und bitten darum, sich anzuschließen:


AUFRUF: Was in den Gewerkschaften möglich ist, fordern wir von diesem Staat!

Es gibt eine Millionenorganisation, in der die sofortige rechtliche Gleichstellung aller, die hier leben, täglich praktiziert wird: den DGB.

Jeder Arbeiter, jede Arbeiterin, jeder Angestellte, jede Angestellte kann vom ersten Tag an, an dem das Lohnverhältnis beginnt, Mitglied in der Gewerkschaft werden. Keine Bedingung ist daran geknüpft, niemand fragt, wieviele Jahre er oder sie hier schon lebt und wer der Urgroßvater war. Nicht mehr aber auch nicht weniger verlangen wir von diesem Staat.

Jeder Arbeiter, jede Arbeiterin, jeder Angestellte, jede Angestellte kann nach einem halben Jahr unsere Vertretung, den Betriebs- oder Personalrat wählen. Keine undemokratische Bedingung ist an dieses Recht geknüpft. Ein Mensch - eine Stimme; diese Regel, die keiner Begründung bedarf, wird bei uns praktiziert. Nicht mehr aber auch nicht weniger verlangen wir von diesem Staat!

- In dem Land, in dem 1/10 der Werktätigen vom politischen Wahlrecht ausgeschlossen wird und 7 Millionen dem Ausländergesetz ausgeliefert sind;

- Von der Regierung, die täglich neue Angriffe auf uns alle beschließt, die unseren gemeinsamen Widerstand herausfordern;

- Im Interesse aller Arbeitenden, egal welcher Nationalität, und gegen diejenigen, die mit unserer Spaltung kalkulieren,

fordern wir:

- Alle, die hier leben, sind Bürger dieses Landes und müssen deswegen das Recht auf Staatsbürgerschaft bekommen! (Dies umschließt automatisch das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft)

- „Ein Mensch - eine Stimme“ muß endlich auch für die BRD gelten!

- Weg mit dem Blutsrechtsparagraphen 116 GG und dem Staatsangehörigengesetz von 1913/1935!
 

Erläuterung:

Das Blutrecht („ius sanguinis“) ist in dem bis heute geltenden Reichs- und Staatsangehörigengesetz von 1913 festgeschrieben: Nur wer „deutsches“ Blut geerbt hat, ist automatisch Staatsbürger. „Eine so uneingeschränkte Geltung des Abstammungsprinzips kennt kaum ein anderer Staat.“ (Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht von Weidelener/ Hemberger, München 1986). 1935 wurde selbst der geringe Rechtsanspruch auf Einbürgerung in diesem Gesetz von den Nazis abgeschafft, und dabei blieb es bis zum heutigen Tag. Der Artikel 116 GG wendet dieses Blutrecht gegen das Ausland, indem er z.B. polnische Staatsbürger zu Deutschen erklärt: „Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist, ... wer als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

Gleiche Rechte für alle, die hier leben!
 

Unterzeichner:

Der Aufruf stammt aus dem Münchener Raum und wurde bisher von mehreren VertreterInnen von Einzelgewerkschaften unterzeichnet.

Dieser Aufruf darf unterstützt werden!

Exemplare sind erhältlich in deutscher, englischer, griechischer, spanischer, jugo-slawischer, türkischer u.a. Sprache bei

Karl-Helmut Lechner, Tel: 040 / 522 35 67 und 040 / 69481359

und Ingo Krohn, Tel: 040 / 22 76 196.