Späte Einsichten

Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ vom 21.7. fordert die schleswig-holsteinische Landesregierung einen Untersuchungsbericht über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Brandanschlag auf das AsylbewerberInnen Heim in der Lübecker Hafenstraße am 18.1.1996 an. Das Blatt zitiert Staatssekretär Wegener mit den Worten, es solle festgestellt werden, „welche Ermittlungsfehler dort passiert sind.“

Nachdem bislang alle Vorgehensweisen der Lübecker Staatsanwaltschaft vorbehaltlos aus Kiel gedeckt worden waren, erfüllt die Landesregierung – zumindest teilweise – eine der zentralen Forderungen, die das Lübecker Bündnis gegen Rassismus nach dem Freispruch für Safwan Eid aufgestellt hatte. Die Vorgänge in der Lübecker Staatsanwaltschaft sollten unabhängig untersucht werden, um zu klären, wie es zu der skandalösen und unhaltbaren Anklage gegen einen Flüchtling kommen konnte und wieseo die Ermittlungen gegen tatverdächtige Neonazis vorschnell eingestellt worden sind.

Wir fordern die Landesregierung auf, diese Untersuchungen transparent und unter Hinzuziehung von unabhängigem Sachverstand zu führen. Die Ergebnisse müssen für die kritische Öffentlichkeit zugänglich und überprüfbar gemacht werden. Mit der bisherigen Politik der Schönfärberei und Vertuschung muß Schluß sein.

Das Lübecker Bündnis gegen Rassimus bekräftigt seine Auffasung, daß die Ermittlungen im Brandfall Hafenstraße durch ihre Einseitigkeit rassistisch waren. Mit den haltlosen Anschuldigungen gegen einen Flüchtling ist ein fatales Signal gesetzt worden, das mindestens als mit verursachend für die Lübecker Anschlagserie bezeichnet werden muß. (Presseerklärung des Lübecker Bündnis gegen Rassimus)