Neues zum Bleiberecht für die Überlebenden des Lübecker Brandanschlags

Eineinhalb Jahre nach dem verheerenden Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in der Lübecker Hafenstraße ist ein gesichertes Aufenthaltsrecht für die Überlebenden immer noch nicht erreicht worden. Auf der anderen Seite sind auch die Befürchtungen nicht wahrgeworden, die eine schnelle Abschiebung der Flüchtlinge nach Beendigung des Prozesses gegen Safwan Eid erwarteten. Der aktuelle Stand stellt sich folgendermaßen dar: Die Duldung der Flüchtlinge aus der Hafenstraße wurde bis in den Oktober hinein verlängert. Es laufen nach wie vor Verhandlungen zwischen dem schleswig-holsteinischen Innenminister Wienholtz und Bundesinnenminister Kanther um ein Gruppenaufenthaltsrecht für die Überlebenden des Brandanschlags. Solch ein Gruppenaufenthaltsrecht kann nur vom Bundesinnenministerium ausgesprochen werden. Offen bleibt die Frage, was passiert, wenn Kanther bei seiner Blockadehaltung bleibt, und weiterhin ein Gruppenaufenthaltsrecht kategorisch ablehnt. Hier ist dann wieder das schleswig-holsteinische Innenministerium gefragt, daß in einem solchen Fall individuelle Aufenthaltsbewilligungen auf Grund von Härtefallregelungen aussprechen könnte.

Dabei müssen Aufenthaltsbewilligungen für alle Überlebenden ausgesprochen werden. Denn was ihnen mit dem Brandanschlag angetan wurde, stellt in jedem einzelnen Fall bereits einen Härtefall dar. Im September sollen Heide Simonis mehrere tausend gesammelte Unterschriften übergeben werden, mit denen sich die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner für ein gesichertes und dauerhaftes Aufenthaltsrecht der Lübecker Flüchtlinge ausgesprochen haben. Hiermit soll den Forderungen nochmals Nachdruck verliehen und auf eine schnelle und dauerhafte Lösung gedrängt werden. (J.B.)