KERNspalte

Die Proteste gegen den Transport von abgebrannten Brennelementen, die sog. CASTOR-Transporte, reißen nicht mehr ab. Am 7.9. erkletterten Greenpeace-Aktivisten das Brunsbütteler Reaktorgebäude und entrollten ein riesiges Transparent auf dem weithin zu lesen stand: „Atommüll aus Deutschland – Blutkrebs in La Hague. Unser Geschäft! Ihre Stromversorger!“ Laut Angaben der Umweltorganisation haben Studien der Universität Besançon (Frankreich) einen „eindeutigen“ Zusammenhang zwischen Blutkrebs bei Kindern und radioaktiven Emissionen der Wiederaufbereitungsanlage an der französischen Kanalküste ergeben.

Jahr für Jahr gehen aus den 19 deutschen Atomkraftwerken ca. 80 Transporte in Wiederaufarbeitungsanlagen im Ausland, die meisten nach La Hague und Sellafield (Großbritanien). Greenpeace-Sprecher Michael Kühnen: „Umweltministerin Merkel muß die Wiederaufarbeitung deutschen Atommülls im Ausland umgehend gesetzlich verbieten, sonst macht sie sich mitschuldig an weiteren Blutkrebserkrankungen bei Kindern in der Region La Hague.“ (Allerdings sind wir in Deutschland zum Glück noch nicht so weit, daß die Regierung Gesetze verabschieden kann.) Anfang des Monats habe die europäische Oslo-Paris-Konferenz für Meeresschutz aufgrund deutscher Einflußnahme die Einstellung radioaktiver Einleitungen aus den Wiederaufbereitungsanlagen wiederum verschoben.

Nicht vergessen: Am AKW-Krümmel gibt es am 20. und 21.9. ein Schienen-Aktionswochende. In Kiel trifft man sich am Samstag um 8.45 Uhr am alten Arbeitsamt (Wilhelmplatz) um gemeinsam hinzufahren. (Zelt etc. mitbringen) Und schon einmal vormerken: Am 18.10. Schienen-Aktionstag am Brennelementezwischenlager in Ahaus.

Wie bereits mehrfach berichtet, haben im Wendland findige Atokraftgegner die Salinas Salzgut GmbH gegründet, die den Gorlebener Salzstock wirtschaftlich nutzen und so dem Bundesamt für Strahlenschutz ein Schnippchen schlagen soll. Das Bundesamt „erkundet“ im Auftrag der Bundesregierung den Salzstock. Im Klartext heißt das, daß es an einem Endlager baut, ohne an das Atomrecht gebunden zu sein.

Salinas berichtet in ihrem neuesten Info, daß geplant sei, gegen die Novelle des Atomgesetzes beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof zu klagen. Mit der Gesetzesnovelle solle nachträglich eine Rechtsgrundlage für Enteignungen zum Zwecke der Errichtung atomarer Endlager geschaffen werden – auch wenn sie nur der „vorbereitenden Standorterkundung“ diene. Da tatsächlich nur ein einziger Standort untersucht wird, und die Enteignung mithin nur eine Person, den Grafen Bernstorff, betrifft, werde deutlich, daß hier ein „allgemeingültiges“ Gesetz geschaffen wird, um den Widerstand einer einzelnen Person zu brechen. Ebenso habe der § 9g des Änderungsentwurfs, in dem es heißt, daß in dem Planungsgebiet für ein Endlager „wertsteigernde ... Vorhaben“ nicht vorgenommen werden dürfen, einzig und allein den Sinn, dem Unternehmen SALINAS einen Riegel vorzuschieben. Ein solches Gesetz, das nur auf einen Einzelfall zugeschnitten ist, sei verfassungswidrig. (wop)