Doppelte Staatsangehörigkeit erschwert

Ankara gibt Bonner Druck nach

Was für Schlesier und andere Polen selbstverständlich ist, soll für Türken nicht gelten. Während die einen sich nur auf deutsche Vorfahren berufen zu brauchen, um einen deutschen Paß zu bekommen (und weiter in Polen zu wohnen) ist dieser Weg für „türkischstämmige“ Deutsche jetzt verbaut worden. Bisher konnten sie nach dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz von 1995 einen türkischen Paß bekommen. Mit der Einführung einer Verordnung über die Erstellung einer Staatsangehörigkeitsbescheinigung durch die türkische Regierung wurde der erreichte Fortschritt allerdings wieder zurückgenommen. Das Gesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft wurde damit faktisch ausgehöhlt.

Das hatte für die in der Bundesrepublik lebenden und arbeitenden türkischen Staatsbürger größere Rechtssicherheit gebracht. Z.B. konnten sie ihre Rentenansprüche aufrechterhalten, sie behielten das aktive sowie das passive Wahlrecht. Die Regelung hatte bei den türkischen Staatsangehörigen rechtliche und psychische Barrieren gegen die Übernahme der deutschen Staatsangehörigkeit abgebaut. Viele Tausende stellten daher den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft.

Das dürfte auch der Grund für die deutsche Intervention gewesen sein. Jedenfalls hat die türkische Regierung dem Druck des Bundeskanzlers nachgegeben, der die Möglichkeit der Wiedereinbügerung türkischstämmiger Deutscher in der Türkei nach Kräften verhindern will. Bekanntlich verweigert die Bundesregierung jenen Immigranten, die nicht auf „Deutschtum“ verweisen können, beharrlich die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft. Der Effekt, daß viele türkische Staatsbürger jetzt aus Angst, daß ihre türkischen Pässe nicht verlängert werden und sie das Wahlrecht verlieren, auf die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit verzichten, ist durchaus gewollt. (wop, nach einer Presseerklärung des PDS-Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus, Giyas Sayan)