Neues vom Ladenschluß

Ein Jahr nach Einführung des neuen Ladenschlusses zieht der Einzelhandel eine verheerende Bilanz. Der deutsche Einzelhandel erlebte im August den schwersten Umsatzeinbruch seit Jahrzehnten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahm der Umsatz um 7-8% ab. Nur 14% der Geschäfte konnten ihren Umsatz steigern. 40% verbuchten Umsatzeinbußen. In diesem Jahr werden nach Auskunft des Einzelhandels deshalb etwa 30.000 Vollzeitstellen abgebaut.

Nach Erkenntnissen der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) haben Geschäfte in vielen Städten und Gemeinden auch sonntags geöffnet, da Kommunen und Städte immer öfter entsprechende Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die HBV kündigte rechtliche Schritte gegen eine „Unterhöhlung des Ladenschlußgesetzes“ an, da es immer häufiger zu Rechtsverstößen komme. Die HBV verurteilte die Ausweitung der Sonntagsöffnung als Angriff auf „die Reste des freien Wochenendes“ der Beschäftigten. Schon die verlängerten Ladenzeiten am Abend und am Samstag hätten sich als „großer Flop“ erwiesen. Auch die Sonntagsöffnung bringe keinen Mehrumsatz, sondern heize den erbitterten Verdrängungswettbewerb im Handel nur weiter an. „Auf der Strecke bleiben die Beschäftigten und diejenigen Läden, die diesem Konkurrenzdruck nicht gewachsen sind.“

Nach der Rechtslage dürfen Geschäfte laut HBV nur in Ausnahmefällen und auf Antrag sonntags öffnen. So können die Kommunen Sondergenehmigungen für bestimmte Bereiche erteilen, wenn es Anlässe wie Schützenfeste, Messen oder Feiern gibt. Die HBV wirft den Städten und Gemeinden vor, die ruinöse Konkurrenz im Einzelhandel durch die „inflationäre Sonntagsöffnungspolitik“ noch zu schüren.  Das Ladenschlußgesetz sieht vor, daß Geschäfte, die sonntags öffnen, am vorherigen Samstag schon um 14 Uhr statt erst um 16 Uhr schließen müssen. Diese Regelung werde jedoch vielfach mißachtet. Die HBV kündigte an, sie werde „alle vorhandenen Rechtsmittel ausschöpfen“, um gegen dieses rechtswidriges Verhalten vorzugehen. (hg)