Keine Ursache!

Am Umgang mit Transsexuellen zeigen sich Schwächen im Grundgesetz

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Grundrechte verbrieft, ein hohes Gut unseres Staates. Trotz ihrer juristischen Formulierung, sachlich und nüchtern, wirken sie eindrucksvoll durch die Gedanken, die hinter ihnen stehen. Nun bin ich keine ausgebildete Juristin, kann mich der Materie also nur als Laiin nähern – wie die meisten Menschen, nehme ich an.

Leider beschleicht mich der Verdacht, daß Papier zu geduldig ist und daß diese Rechte bei bestimmten Gruppen außer Kraft gesetzt werden. Dem läßt sich hinzufügen, daß zwischen verschiedenen Grundrechten Konflikte auftreten können. Meinen Standpunkt erläutere ich am wissenschaftlichen Umgang mit nicht-heterosexuellem Verhalten: an der ebenso endlosen wie ergebnislosen Forschung nach den Ursachen von Homosexualität und Transidentität.

Wie die Kunst so sind Wissenschaft, Forschung und Lehre frei (Art. 5 (3) GG – Meinungsfreiheit). Der Staat darf also keine Vorgaben für wissenschaftliches Vorgehen liefern, auch nicht thematisch. Doch wie sieht es aus, wenn durch Forschung andere Grundrechte berührt und übergangen werden? Hier rührt sich der Staat ebenfalls nicht, obwohl er gefordert wäre!

Denn nach meiner Einschätzung läuft die staatliche Finanzierung der hysterischen Suche nach den angeblichen Ursachen lesbischer und schwuler Lebensweisen sowie transidentischer Selbstbestimmung auf eine diskriminierende Entrechtung hinaus. Wäre die Würde des Menschen unantastbar (Art. 1 (1) GG – Menschenwürde), besäße jeder Mensch das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten (Art. 2 (1) GG – Handlungsfreiheit), und wären wirklich alle Menschen vor dem Gesetz gleich (Art. 3 (1) GG), so müßte die anmaßende Forschung sofort eingestellt werden, weil Menschen hier zuerst stigmatisiert werden, um dann zu Studienobjekten degradiert zu werden.

Wäre es wirklich gleich, wie ich mich geschlechtlich identifiziere und ob mein Geschlecht mit dem meiner Partnerin oder meines Partners übereinstimmt oder nicht, wäre mein Verhalten also selbstverständlich, ergäbe sich kein Zwang zur Erforschung. Denn gesucht wird immer dann, wenn sich aus der gefundenen Ursache ein Ansatz zur (biologischen, psychologischen oder einer anderen) Therapie ableiten läßt, um das (von wem?) „unerwünschte“ Verhalten einzudämmen und zu vernichten.

Doch das scheinen die beteiligten Forscher selbst zu wissen, die ihre Objekte zuerst entmündigen, damit sie ihnen Gutachten ausstellen können – so geschehen bei den Homosexuellen und den Transidenten. Falls diese Methode nicht ausreicht, werden die Angehörigen der jeweiligen Gruppe als krank, psychotisch oder sonstwie diffamiert. Der juristische Grundsatz, der jedem Verdächtigen zugestanden wird – im Zweifel für den Angeklagten -, verkehrt sich hier in sein Gegenteil: So gelten Transidenten als psychisch gestört, geistig unzureichend bemittelt und kaum einsichtsfähig, bis sie durch zahllose (überflüssige) Tests das Gegenteil bewiesen haben!

Von einer zielgerichteten Forschung kann jedoch nicht die Rede sein: Einerseits recyclen die Forscher untereinander Theorien, die sich als fruchtlos erwiesen haben (H-Y-Antigen bei Schwulen, später bei Transidenten), andererseits hecheln sie den neuesten Forschungsmoden hinterher (Gentechnik gestern, Computertomographie heute).

Deshalb plädiere ich dafür, diese angebliche Forschung ersatzlos zu streichen und die eingesparten Summen lesbischen, schwulen und transidentischen Beratungsstellen, Selbsthilfe- und Coming Out-Gruppen sowie den kulturellen Veranstaltungen dieser Menschen zufließen zu lassen, die einen entspannten Umgang mit diesen Lebensweisen untereinander fördern, indem sie Angst und Hemmungen im Umgang miteinander und mit anderen Menschen abbauen. (Britta Madeleine, TS-AK)