32 Stunden mit differenziertem Lohnausgleich?

Nur bei Absicherung der Mindestlöhne!

Weil die Zahl der Arbeitslosen immer weiter steigt und gleichzeitig die Arbeitsbelastung derjenigen, die Arbeit haben, immer mehr zunimmt, werden in der gewerkschaftlichen Diskussion Vorschläge gemacht, die Arbeit gleichmäßiger zu verteilen. So hat die große Tarifkommission der ÖTV am 28.2.97 beschlossen: „Die Große Tarifkommission hält an der Forderung nach Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich fest. Sofern die öffentlichen Arbeitgeber bereit sind, sich vertraglich neben der Sicherung von Beschäftigung zu einer Schaffung von Arbeitsplätzen zu verpflichten, die regional bzw. örtlich überprüfbar und kontrollierbar ist, ist für die Große Tarifkommission ein sozial gestaffelter Teillohnausgleich verhandelbar.“

Während der DGB-Vorstandssitzung Anfang April in Berlin forderte IG-Metall-Vorsitzender Klaus Zwickel die 32-Stunden-Woche „mit differenziertem Lohnausgleich“.

Sowohl die öffentlichen wie auch die Metallarbeitgeber reagierten mit scharfer Ablehnung: „Bereits der Übergang von der 40- auf die 35-Stundenwoche (in der Metallindustrie) habe sich als arbeitsmarktpolitischer Irrtum erwiesen“. Wahr ist, daß die Metallkapitalisten den Übergang zur 35-Stundenwoche zur weiteren Arbeitsintensivierung und Deregulierung genutzt haben, in deren Gefolge die Zahl der Beschäftigten verringert werden konnte. Die Metallkapitalisten verlangen jetzt die Rückkehr zur 40-Stundenwoche.

Die unteren Löhne im Öffentlichen Dienst aber auch in der Metall-Industrie sind so niedrig, daß dort an eine weitere Senkung - und sei es durch bloßen Teillohnausgleich bei Arbeitszeitverkürzung - kaum zu denken ist. Andererseits würden nicht wenige der etwas besser Verdienenden durchaus auf einen Teil des Lohns verzichten, wenn sie dafür auch ein wenig von dem Arbeitsdruck loswürden und nicht so lange zu arbeiten bräuchten.

Ohne vollständigen Lohnausgleich bei den unteren Lohngruppen und sozial gestaffeltem Ausgleich bei den anderen käme aber bei einer Auseinandersetzung um die Forderung nach weiterer Arbeitszeitsenkung nur heraus, daß die Beschäftigten mit niedrigem Lohn gezwungen sind, länger zu arbeiten als jetzt schon.

Wird hingegen die Absicherung der untere Lohngruppen garantiert, würde eine solche Forderung dann Sinn machen, wenn darauf geachtet wird, daß auch tatsächlich neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Darüber hinaus müssen die einzelnen Beschäftigten entscheiden können, ob sie weniger arbeiten, früher ausscheiden und an welchen Tagen sie arbeiten. Außerdem muß gewährleistet sein, daß nicht die Arbeitgeber je nach Arbeitsanfall über die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten verfügen.