KERNspalte

15 ehemalige Beschäftigte der Hanauer Atomanlage von Nukem sollen innerhalb kurzer Zeit die zulässige Lebensdosis an radioaktiver Strahlung erhalten und dennoch weitergearbeitet haben, so berichtete die TAZ kürzlich. Mindestens 9 erkrankten bisher, einer von ihnen verstarb bereits 1991. Nach dessen Tod erkannte die Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie sein Leiden dann doch noch als Berufskrankheit an. Und Nukem räumte ein, der Betroffene habe 1976 das 28fache der erlaubten Lebensdosis (!) erhalten. Ein meldepflichtiges Ereignis, daß vorsorglich und sogleich unter den Tisch fiel. Der Betrieb in der Hanauer Anlage, welche vor allem Brennelemente herstellte, wurde im Zusammenhang mit dem Transnuklearskandal 1988 eingestellt. Eine Zweigstelle der Atomfirma Nukem in Alzenau ist noch heute in verschiedenen Sparten des Atomgeschäftes tätig.

Aus jenem stillgelegten Brennelementewerk im hessischen Hanau stammte auch der Plutoniumtransport, der am 22.12.97 von Bremerhaven nach Dounreay in Schottland verschifft wurde und vor allem durch eine Standard Greenpeace Aktion ins Gespräch gelangte. 7 Aktive jener Umweltorganisation schweißten sich in Bremerhaven mit Ketten an den Heckklappen der Transportfähre fest, nachdem diese trotz Verlusts eines Greenpeace-Schlauchbootes nicht am Anlegen gehindert werden konnte. Über mehrere Stunden zögerten sie somit die Beladung der Fähre hinaus, bis die Freunde und Helfer zu Wasser die Aktivien losmachten und festnahmen. Greenpeace forderte den Rücktransport des Plutoniums und machte darauf aufmerksam, daß kaum eine Woche vergeht, in der keine Verschiffung von atomaren Frachten in Bremerhaven stattfindet. Ach so, dachten sich Grüne und SPD vor Ort und kamen jetzt auf die Idee, dagegen anzugehen, ganz nach dem Gorleben-Motto: Nicht bei uns.

Immerhin: Zeit ist Geld; und das verdeutlichte auch eine andere Besetzung. Im Juni 1990 erklommen 14 Frauen und Männer die Fördertürme des Gorlebener Endlagers und harrten 6, bzw 30 Stunden dort oben aus. "Letzte Schicht, Schacht dicht!" forderten sie. Selbst nicht ganz dicht entschied der Bundesgerichtshof und lehnte nun einen Revisionsantrag der AktivistInnen ab. Damit ist das Urteil über Schadenersatz des Oberlandesgerichtes Celle rechtskräftig, obwohl in derselben Sache bereits ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch gegen Geldbuße eingestellt wurde. Wieviel die Besetzenden zahlen müssen, steht noch nicht fest, aber das Bundesamt für Strahlenschutz in Salzgitter hat die Kosten des Betriebsausfalls schon genau ausgerechnet: 127.901,10 DM.

Ebenfalls Geldschwierigkeiten hat mensch in Rußland. Beispielsweise mangelt es bei der Stillegung von Kernkraftunterseeboten nicht nur an Sorgfalt und Entsorgung. Dafür reichte das Geld gerade noch für zwei neue Atomraketen mit über 10.000 km Reichweite. Alle reden von Abrüstung - nicht nur Rußland tut nichts dafür.

(us)