Anti-AKW

Alles eine Frage der Zuständigkeit

Die Verantwortung für nukleare Transporte liegt bei unterschiedlichen Stellen:

Als oberste Aufsichtsbehörde gilt das Bundesumweltministerium. Ihm ist auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) unterstellt, welches die atomrechtliche Genehmigung für die Beförderung nuklearer Stoffe erteilt.

Die Länderbehörden sind für die Vorgänge innerhalb der Kraftwerksanlagen zuständig. Sie sollten daneben auch Meßkontrollen durchführen.

Für die Beförderung von nuklearem Müll auf dem Schienenweg ist das Eisenbahnbundesamt (EBA) der Aufsichtsträger. Zur Überwachung der Grenzwerteinhaltung nimmt das EBA strichprobenartige Messungen vor.

Die gängigen Transporteure sind die Firma "Nukleare Transportleistungen GmbH" (NTL, Hanau) und "Nuclear Cargo & Service GmbH" (Deutsche Bahn AG).

Nicht zu vergessen sind die BetreiberInnen der Atomanlagen; ihnen wird die vorgeschriebene Kontrolle der abfahrbereiten Transporte weitgehend selbst überlassen.

(us)