Anti-AKW

Brokdorf-Klage abgewiesen

Pressemitteilung des Klägers Karsten Hinrichsen

Zu dem Brokdorf-Urteil des OVG Schleswig erkläre ich: Ich habe gegen die 2. Teilbetriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf geklagt, weil

- es beim Betrieb eines AKW durch menschliches Versagen zur Kernschmelze kommen kann, mit katastrophalen Folgen für die Menschheit.

- den Betreibern der Einsatz von Plutonium-Brennelementen gestattet worden ist, die eine höhere Gefährdung verursachen und den Einstieg in den Plutonium-"Einsatz" bedeuten.

- die Abgabe radioaktiver Stoffe im Normalbetrieb zu unzulässig hohen Strahlenbelastungen in der Umgebung führt.

In dem Gerichtsverfahren hat das beklagte, von SPD und Grünen geführte Energieministerium die Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf verteidigt und die Abweisung meiner Klage beantragt. Als Grüner finde ich dies besonders enttäuschend.

Das OVG Schleswig hat meine Klage im wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, ich sei präkludiert, d.h. ich hätte nicht nur die Dauerbetriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf beklagen müssen, sondern auch noch die 4. Teilerrichtungsgenehmigung und die 1. Teilbetriebsgenehmigung, um zu einer gerichtlichen Überprüfung meiner Argumente kommen zu können. Ich halte dies für eine unzumutbar hohe Hürde für einen Kläger und für die Verweigerung eines effektiven Rechtschutzes.

Ich werde mit meiner Ehefrau, meinen Freunden und meinem Anwalt nach Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe bedenken, ob ich Revision gegen dieses Urteil einlege.

Schleswig, den 19.6.1998, 15.30 Uhr ­ gez. Karsten Hinrichsen