Antimilitarismus

Darf mensch gegen öffentliche Gelöbnisse demonstrieren?

Entschließung des Kreisvorstandes der SPD zum Gelöbnis der Bundeswehr am 18. August auf dem Kieler Rathausplatz:

"1. Die Entscheidung zur Durchführung des öffentlichen Gelöbnisses ist gefallen. In wenigen Wochen, am 18. August 98, werden die Kieler Stadtpräsidentin und der Kieler Oberbürgermeister die offizielle Vertretung der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger übernehmen. Die Landeshauptstadt rückt damit in das besondere Interesse der Öffentlichkeit. Nicht nur im Land Schleswig-Holstein, sondern bundesweit wird diese Veranstaltung bei den Menschen und den Medien große Aufmerksamkeit finden.

2. Demonstrationen, Ausschreitungen oder gar militante Störaktionen würden das positive Image der Landeshauptstadt beschädigen, die sich gerade anläßlich der Kieler Woche als internationaler Gastgeber profiliert hat. Sie würden auch das Verhältnis zur Bundeswehr allgemein und zur Marine im besonderen stark belasten, die nach wie vor zu Kiel gehören. Wer Tourismus und internationale Kontakte will, darf dem Ruf der Stadt nicht schaden.

3. Alle demokratischen Kräfte Kiels sind deshalb aufgefordert, sich für einen friedlichen und würdigen Ablauf des Gelöbnisses einzusetzen. Die Bundeswehr ist ein integraler Bestandteil unserer Gesellschaf, der "Staatsbürger in Uniform" kann auf unseren Respekt zählen - auch in Kiel"

Berliner Verwaltungsgericht in einem Beschluß zu Demonstrationen gegen öffentliche Gelöbnisse im Mai 1996:

"Zu berücksichtigen ist bei der Entscheidung auch, daß die Bundeswehr, wenn sie in die Öffentlichkeit geht, um diese bewußt zu einer wirkungsvollen Darstellung nach außen zu nutzen, damit rechnen muß, daß Kritiker dieser Selbstdarstellung ihre Einwände am selben Ort ebenfalls öffentlich zu erkennen geben. Der öffentliche Straßenraum ist, solange - wie hier - die Öffentlichkeit nicht aufgehoben isst, das Forum aller, die ihn in befugter Weise benutzen. Die Bundeswehr kann nicht beanspruchen, das Gelöbnis auf einem öffentlichen Platz vor einem ihr wohlgesonnenen oder wenigstens meinungsindifferenten Publikum durchzuführen."

Aus einer Pressemitteilung des GelöbNIX-Bündnisses zum Beschluß des SPD-Kreisvorstandes:

"Für die Kieler Sozidaldemokraten sind angesichts der säbelrasselnden Herausforderung solche Grundrechte wie das Demonstrationsrecht nebensächlich. Sie verfahren offenbar nach dem Grundsatz `Militarismus statt Meinungsfreiheit ."