KERNspalte

Mit der Liberalisierung des Strommarktes Ende April 1998 durch das neue Energiewirtschaftsgesetz haben alle StromanbieterInnen einen freien Zugang zum Stromnetz. Eigentlich, denn da es keine weiteren Regelungen gibt, haben sich die Stromkonzerne bereiterklärt, auf Basis von Vereinbarungen freiwillige Regelungen zu treffen. Das Ergebnis sind Monopolaufschläge von 25 bis 100%. Beispiel Hamburg: HEW legte neuen Anbietern für die Benutzung des Netzes Angebote in Höhe von 11,2 Pfennig pro Kilowattstunde vor, zusätzlich ein "Entgelt für Fahrplanabweichungen". Tatsächlich liegen die Kosten für die Durchleitung zwischen 4 und 5 Pf/kWh. Ähnliches läßt sich für die VEW Energie AG aus Dortmund (sechstgrößter Stromversorger in der BRD) und Energieversorgung Baden-Württemberg (EnBW) nachweisen. EnBW gilt als der viertgrößter deutscher Stromkonzern, dessen Strom zu 60% aus Atomstrom und 30% aus Kohlestrom besteht. Durch die extrem erhöhten Gebühren werden alternative StromanbieterInnen vom Markt ferngehalten und die Einspeisung von umweltfreundlichem Strom blockiert.

Seit dem 19.6. ist das AKW Krümmel in Revision; u.a. steht die Prüfung des Reaktordruckbehälters (alle 8 Jahre) an. 101 Brennelemente und 29 Steuerstäbe werden ausgetauscht sowie Teile der Speisewasserleitung. Bei einer Ultraschallprüfung ausgewählter Schweißnähte im Speisewassersystem besteht in 8 Fällen der Verdacht auf Risse. Derartige Risse wurden schon 1993/94 ausgemacht, damals waren es 72. Sie wurden im Zuge dieser letzten Revision endlich saniert. Zur Klärung gingen Materialproben sowohl an einen finnischen Gutachter als auch an Siemens (!). Ebenfalls unklar ist, warum sich während des Betriebes zwei auf den Antriebsgehäuserohren befindliche Muttern lösten. Ein Vorfall, der der Kategorie "Schäden oder Befunde mit Hinweis auf systematische Fehler" zugeordnet wurde. Die Betreiber, wollen das AKW aber auch ohne die Muttern wieder anlaufen lassen. Damit jedoch noch nicht genug, Ende Juli kam es durch ungeschickte Schweißarbeiten zu einer Panne bei Änderungen am Notkühlsystem des Reaktors. Nach Angaben des Staatssekretärs Wilfried Voigt steht ein Termin für die Wiederanfahrgenehmigung noch nicht fest.

Hingegen sind die AKW Brokdorf und Brunsbüttel seit einiger Zeit wieder in Betrieb: Brokdorf war vom 25.5. bis zum 26.6. zur jährlichen Anlagenrevision "abgeschaltet". In Brunsbüttel waren vom 28.2. bis 2.6. verschiedene Umrüstungen im Bereich der Speisewasserleitungen sowie Sicherheitsprüfungen nötig. Schon kurz darauf, am 17.7., wurde eine kurzzeitige Reaktorschnellabschaltung bei einem Ölfilterwechsel ausgelöst. Solchen Störfällen wollen die Betreibenden jetzt mit einer fortschrittlichen Checkliste vorbeugen. Beide Werke durften laut Ministerium für Finanzen und Energie in Kiel nur unter "ergänzenden Auflagen" wieder anfahren. So soll garantiert werden, daß bei Transportbehältern, die das Gelände verlassen, an keiner Stelle der Oberfläche Kontaminationen oberhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte (4 Becquerel/cm2) auftreten bzw. auftreten können. Da drängt sich doch die einfache Frage auf, welche Auflagen vorher bestanden, bzw. was daran neu ist! Außerdem muß Brunsbüttel nunmehr jährlich anstatt wie bisher alle drei Jahre einen Entsorgungsnachweis für den Atommüll erbringen. Das Bundesumweltministerium sagte, da die Aussetzung der Transporte eine "zeitlich begrenzte Maßnahme" sei, sei der Entsorgungsnachweis nicht in Frage gestellt, Wer hätte das auch in Frage gestellt?

(us)