Betrieb & Gewerkschaft

Gewußt?

"(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.

(2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

(3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist."

Es ist ca. acht Jahre her, da kanzelte ein "Welt"-Kommentator das Ansinnen, das Recht auf Arbeit in das zu überarbeitende Grundgesetz aufzunehmen, als "stalinistisch" ab. Es herrschte Kohlära, d.h. er setzte sich durch. Nun ist die Pest dran, aber keiner erwartet von ihr ernsthaft, daß sie derart "Stalinistisches" umsetzen wird. Lafontaine läßt vorsichtshalber verlauten, daß eine Million weniger Arbeitslose in vier Jahren schon ein ziemlicher Erfolg seien.

Ach ja: Der eingangs zitierte Text ist übrigens nicht aus der Verfassung der DDR oder der SU, sondern aus Artikel 23 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", deren Verabschiedung sich am 10.12. zum 50. Male jährte. Wenn mich nicht alles täuscht, müßte sie auch in Deutschland Gesetzeskraft haben, oder wie war das mit dem "allgemein" gemeint?

(wop)