Internationales

Abschiebestop für Flüchtlinge aus dem Kosovo gefordert

Trotz Sondertreffen und Waffenboykottbeschluß der Bosnien-Kontaktgruppe und nicht abreißenden Meldungen über Gewalttaten serbischer Polizei- und Armeeverbände gegen die albanische Bevölkerung im Kosovo wurden auch am 9.3. vom Frankfurter Flughafen aus Menschen in die Republik Jugoslawien abgeschoben.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und der Hamburger Flüchtlingsrat fordern Innenminister Dr. Ekkehard Wienholtz und Innensenator Hartmut Wrocklage auf, umgehend landeseigene Abschiebestops gemäß § 54 AuslG zu erlassen und mit dem Ziel eines bundesweiten Abschiebestops das Konsultationsverfahren mit den anderen Bundesländern einzuleiten.

In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden am 10.3. angesichts der zu befürchtenden Rückkehrgefährdung Abschiebungen von Albanern in die Bundesrepublik Jugoslawien zunächst ausgesetzt.

Die von Gerichten und manchen Innenministerien behauptete inländische Fluchtalternative besteht für Albaner im Kosovo nicht. Die Regierung in Belgrad stellt offenbar ­ auch im Widerspruch zu Absprachen mit deutschen Innenbehörden ­ durch gezielte Maßnahmen sicher, daß die Abgeschobenen direkt in die Regionalhauptstadt Pristina im Kosovo anstatt nach Belgrad abgeschoben werden, wo sich Spezialeinheiten der Polizei nach sofortiger Inhaftierung ihrer annehmen. Vom Bayrischen Flüchtlingsrat verlautete, man wisse zuverlässig, daß auch diejenigen Flüchtlinge, die dennoch in Belgrad landen, dort sofort in Busse gesetzt und auf dem Landweg in den Kosovo gebracht und dort den Sicherheitsbehörden zugeführt werden.

Nach Presseangaben sind bei den Militäraktionen am Wochenende 7./8.3. doppelt so viele Menschen getötet worden, wie von den Behörden bisher eingestanden. 67 bis zur Unkenntlichkeit verstümmelte Leichen wurden am 9.3. von der serbischen Polizei zur Identifizierung freigegeben. Bisher war es niemanden erlaubt, die Toten, darunter Frauen und Kinder, zu sehen. Die freigegebenen Leichen wiesen Folterspuren auf.

(Pressemitteilung des Flüchtlingsrates S.-H. e.V. vom 11.3.)