auf & davon

Der Tag des Flüchtlings am 4. Oktober stand im Zeichen zahlreicher Proteste gegen die im neuen Zuwanderungsgesetz vorgesehenen Ausreiselager, die in vier Bundesländern schon eingerichtet wurden. Dort sollen ausreisepflichtige  Menschen, die man u.a. mangels Pass nicht abschieben kann,  eingewiesen werden. Sie sollen mit sozialem und psychischem Druck zur Mithilfe an der eigenen Abschiebung oder zur “freiwilligen” Ausreise veranlasst werden. Viele tauchen unter diesem massiven Druck in die Illegalität ab.

Die Organisation Res publica verkündete im Rahmen verschiedener Protestaktion gegen das Anfang September im bayrischen Fürth eröffnete Ausreisezentrum, dass sie sich an die Menschenrechtsausschüsse der Vereinten Nationen wenden wird, um eine Verurteilung der BRD für seine Menschenrechtsverstöße in den Abschiebelagern zu erreichen.

Die Argumente der Gegner dieser Lager werden durch ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg gestützt, das im Falle eines bhutanesischen Staatsangehörigen dessen weitere Unterbringung im niedersächsischen Ausreisezentrum für rechtswidrig erklärt hatte. Der Mann war fast zwei Jahre in dem Lager in Braunschweig untergebracht, weil seine Abschiebung aufgrund fehlender Papiere nicht möglich war. Der Richter befand, dass die Unterbringung in dem Ausreisezentrum so wesentlich in die Grundrechte eingreife (kein Bargeld, Gemeinschaftsverpflegung, Mehrbettzimmer, Anwesenheitskontrolle, Trennung von Familie und sozialen Kontakten  etc.) dass ein weiterer Aufenthalt dort eine unzulässige Zwangsmaßnahme darstellt, die offenbar nur dazu dienen solle die Perpektive des Betroffenen auf Familienleben und Erwerbstätigkeit in Deutschland zu zerschlagen. Darauf weise auch die Tatsache hin, dass die Behörden die Feststellung der Staatsangehörigkeit in dieser Zeit nicht intensiv verfolgt hätten.

Im August wurde ein Konzept des Senats für ein Erstaufnahmelager bekannt, das die restriktiven Funktionen eines Ausreisezentrums beinhaltet. Das Lager soll 780 Plätze haben und von der Ausländerbehörde geleitet werden, eine unabhängige Beratung ist nicht vorgesehen. Laut einer Analyse des Konzeptes in der off limits von September soll “der enge räumliche  Kontakt zum Beispiel zielgerichtete Durchsuchungen ermöglichen, um Erkenntnisse über den Einreiseweg zu gewinnen. Personen, bei denen es Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer zeitnahen Aufenthaltsbeendigung gibt, sollen in der Einrichtung verbleiben, womit der direkte Zugriff der Ausländerbehörden deutlich verbessert wäre. Damit würde die geplante ZEA ein kombiniertes Ein- und Ausreiselager. Die Mehrheit der Flüchtlinge soll dieses Lager gar nicht mehr verlassen – außer zur Abschiebung.”

Pro Asyl startete am 4. Oktober eine Bleiberechtskampagne für Flüchtlinge, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und eine Duldung haben. Die Organisation will damit der drohenden Illegalisierung und Verschlechterung der Lebensbedingungen von Geduldeten nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes und der Abschaffung der Duldung entgegenwirken. Weitere Infos unter www.proasyl.de (siehe auch Veranstaltungsbericht auf Seite 8).

(aw)