auf & davon

Ein 23jähriger Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei erhält erst nach Abschiebung, Folter und erneuter Flucht den Flüchtlingsstatus. Der kurdische Kriegsdienstverweigerer Mehmet Sait Demir war in zwei vorangegangenen Verfahren abgelehnt und in die Türkei abgeschoben worden. Dort wurde er zur Ableistung des Militärdienstes gezwungen und gefoltert. Schließlich gelang ihm die erneute Flucht und er stellte einen Asylfolgeantrag in Deutschland, der als unbeachtlich eingestuft und folglich nicht geprüft wurde. Erst nachdem Pro Asyl und Connection e.V. eine  Petition beim Bundestag eingereicht hatten, begab sich ein Vertreter des Bundesamtes auf Druck des Petitionsausschusses zur Anhörung  in das Krankenhaus, in dem Demir wegen der physischen und psychischen Folgen der Folter in Behandlung ist. Der Beamte hatte anschließend “.. keine Zweifel, dass der Antragsteller den vorgetragenen Folterungen ausgesetzt war”. Pro Asyl und Connection werfen der Behörde vor, sowohl den Erstantrag nicht sachgerecht geprüft als auch mit der Zurückweisung des Folgeantrages ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Die Organisationen fordern generell asylrechtlichen Schutz für Kriegsdienstverweigerer aus der Türkei.

Am Donnerstag den 14. Oktober wurde die Kirche Saint-Pierre Saint-Paul in Calais geräumt. Hier hatten 99 vorwiegend afghanische und irakische Flüchtlinge Zuflucht gesucht, nachdem ihnen der Zugang zu dem umstrittenen Flüchtlinslager Sangatte in der Nähe des Kanaltunnels zwischen Frankreich und England verwehrt worden war. Die Schließung des Lagers für Neuankömmlinge ist ein Reflex Frankreichs auf die Verschärfung des Asylrechts in Großbritannien. Dort wurde schon lange die Schließung des Lagers verlangt, da es als Einfallstor für Flüchtlinge gilt, die versuchen durch den Kanaltunnel nach Großbritannien zu gelangen. Frankreich hatte seinerseits Englands “liberales” Asylrecht für die Situation verantwortlich gemacht. Nachdem nun England seine Gesetze verschärft (und faktisch deutschen Verhältnissen angepasst) hat, zog Frankreich nach. Die abgewiesenen Flüchtlinge irrten ohne Versorgung durch Calais und besetzten mit Hilfe von UnterstützerInnen vor Ort zwei städtische Säle, Der Bürgermeister ließ diese jedoch räumen und stellte für eine Nacht die Kirche zur Verfügung. Dort blieben die Flüchtlinge fünf Tage bis zur Räumung, da keine Einigung mit den Behörden zu erzielen war. Vor die Wahl gestellt, auszureisen oder einen Asylantrag in Frankreich zu stellen, entschieden sich 76 Flüchtlinge für einen Asylantrg und wurden auf  verschiedene Unterkünfte im Land verteilt. Die anderen müssen das Land innerhalb von fünf Tagen verlassen haben, einer wurde wegen Waffenbesitz festgenommen.

Flüchtlinge erhielten Reisepapiere von verwaister togoischer Botschaft. Die togoische Botschaft wurde mindestens zwischen Juli und Oktober nur von zwei Buchhaltern, einem Gärtner und einem Pförtner besetzt. Trotzdem sollen in diesem Zeitraum Botschaftsvorführungen stattgefunden und Flüchtlinge Reisepapiere erhalten haben, die eine Abschiebung ermöglichen. Flüchtlingshilfe-Organisationen recherchieren jetzt entsprechende Fälle.

(aw)