Startbahnverelängerung in Holtenau:

Gutachtenschlacht

Ob Wirtschaftsminister Rohwer nun wieder etwas besser schläft? Anfang August muss ihn ein Gutachten reichlich ins Schwitzen gebracht haben, dass die Gemeinde Altenholz in Auftrag gegeben hatte. Danach war die Förderzusage, die Rohwer der Stadt für den Ausbau des Flughafens gegeben hatte, schlicht rechtswidrig. Nun ist ein Gutachten fertig geworden, das das Gegenteil behauptet.

Es geht um sogenannte GA-Mittel. Das Wirtschaftsministerium hatte der Stadt für den Ausbau Gelder aus dem Topf „Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur“versprochen. Der von der Gemeinde Altenholz beauftragte Gutachter hatte festgestellt, dass die Fördervoraussetzungen nicht gegeben waren. Unter anderem dürfe sich das Land nicht selbst fördern, was aber der Fall sei, da es Mehrheitseigner der begünstigten Flughafengesellschaft ist. Außerdem stellte Gutachter Schliesky fest, dass nicht die Rede davon sein könne, die Erweiterung diene der „Errichtung oder (dem) Ausbau von Verkehrsverbindungen, soweit dadurch Gewerbebetriebe unmittelbar an das Verkehrsnetz angebunden werden“, was Förderzweck sei.

Schließlich verwies er auf geltende Ziele und Grundsätze der Raumordnung, wie sie u.a. im Landesentwicklungsgrundsätzegesetz festgehalten sind. Dort lässt sich nachlesen, dass als Flughafen für das Land vor allem Hamburg-Fuhlsbüttel dienen und langfristig der regionale Linienflugverkehr durch umweltfreundliche Schienensysteme ersetzt werden soll. Ein Ausbau Holtenaus ist damit wohl kaum in Einklang zu bringen.

Diese Vorwürfe sollte das vom Wirtschaftsministerium bestellte Gutachten entkräften, das der LinX leider noch nicht vorliegt. Rainer Pasternak von Ratsfraktion der Grünen meinte kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe lapidar, nun stehe eben Gutachten gegen Gutachten und wies im Übrigen darauf hin, dass für etwaige Rückforderungen zu unrecht gezahlter Fördergelder alleine die Stadt wird gerade stehen müssen.  (wop)