Tarifautonomie erhalten!

Im Folgenden dokumentieren wir hier die Resolution der Betriebs- und Personalräte sowie der Vertrauensleute der Industriegewerkschaft Metall (IG Metall) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Kiel

Tarifautonomie zur freiheitlichen, sozialen und gerechten Gesellschaft in Deutschland erhalten

Die Tarifautonomie hat seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland Verfassungsrang. Damit ist gesellschaftlich anerkannt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur in einer Verbundenheit, der Gewerkschaft, dem systembedingten Machtvorsprung der Arbeitgeber begegnen können. Das  Bundesverfassungs- gericht (AP Nr. 23 zu Art. 9 GG) hat ausdrücklich festgestellt, dass die grundgesetzlichen Regelungen zur Koalitionsfreiheit und zur Tarifautonomie als  Staats- garantien zu betrachten sind. Den Betriebs- und Personalräten ist vom Gesetzgeber bewusst nicht das Recht zum Streik übertragen worden.Eine Aufhebung der bestehenden Tarifautonomie bedeutet eine massive Einschränkung der demokratischen Strukturen in unserem Land. Beide Sozialpartner bzw. Tarifvertragsparteien setzen sich jeweils aus demokratisch legitimierten ehrenamtlichen Mitgliedern (zu über 90 Prozent) zusammen.

Die Arbeitsteilung der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung ist eine gute Grundlage, um bestehenden und zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Ausgleich zu ermöglichen. Sie hat maßgeblichen Anteil an dem in Deutschland erreichten Maß an sozialen Frieden und sozialer Gerechtigkeit in Betrieben, Verwaltungen und Gesellschaft.

Die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Tarifverträge haben sich als Instrument zur Ausgestaltung von Lohn-, Gehalts-, Arbeits- und Lebensbedingungen bewährt. Sie schützen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davor, in einen Unterbietungswettbewerb zu geraten und sie bieten den Unternehmen eine umfassende Planungssicherheit.

Den Befürwortern einer gesetzlichen Veränderung der Tarifautonomie geht es um eine Schwächung von Arbeitnehmerrechten und Gewerkschaften. Sie argumentieren dabei mit “zerstückelten Wahrheiten”. Die Gewerkschaften haben in der Vergangenheit, selbstverständlich mit Betriebs-, Personalräten, Beschäftigten und Arbeitgebern, Abweichungen von bestehenden Tarifverträgen zugestimmt, wenn dadurch Beschäftigung gesichert und Unternehmen in wirtschaftlicher Not geholfen werden konnte.

Eine Änderung des Günstigkeitsprinzips und des Tarifvorrangs würde dazu führen, dass das Lohn- und Gehaltsniveau generell abgesenkt wird. Eine  Ausein- andersetzung um möglichst geringe Entgelte und abträgliche Arbeitsbedingungen wollen wir nicht führen, weil die gesamte Arbeitnehmerschaft verlieren würde. Stattdessen wollen wir einen Wettbewerb über die Güte und Qualität der hergestellten Produkte und bereitgestellten Dienstleistungen.

Die Betriebs- und Personalräte sowie die Vertrauensleute der IG Metall und ver.di sprechen sich deshalb dafür aus, dass der bestehende rechtliche Rahmen zur Tarifautonomie erhalten bleibt! Wir fordern die Bundesregierung und alle Parteien im Deutschen Bundestag und im Bundesrat auf, die Tarifautonomie nicht zum Element parteipolitischer Taktik verkommen zu lassen – dies schafft nicht einen neuen Arbeitsplatz oder sichert Beschäftigung!