auf & davon

Der Umstrukturierung der Bundesagentur für Arbeit fallen zumindest vorübergehend die vom Arbeitsamt geförderten Sprachkurse und Arbeitsförderungsmaßnahmen für MigrantInnen zum Opfer. Die Förderungen für Anbieter wurde länderübergreifend ausgeschrieben. Die Auswahl richtete sich offensichtlich nicht nach der Qualität des Angebots sondern nach dem Preis. Den Zuschlag bekam ein Unternehmen aus Düsseldorf, das in Schleswig-Holstein über keine Infrastruktur verfügt. Gerade erfahrene kleinere regionale Träger sind durch diese Politik in ihrer Existenz bedroht und können gegebenenfalls ihre Räume und ihr Personal nicht halten, während der neue Anbieter überhaupt erst Räume und Lehrkräfte finden muss. MigrantInnen, die sich für den Arbeitsmarkt qualifizieren wollen, bekommen derweil die Auskunft, dass sie sich gar nicht erst für Beratungsgespräche anmelden brauchen, ein Fortbildungsangebot gebe es für sie sowieso nicht.

Angesichts der blutigen Unruhen im Kosovo fordern der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und PRO ASYL die Ausländerbehörden der Kreise und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) eindringlich auf, das Betreiben von Widerrufsverfahren gegen Flüchtlinge aus dem Kosovo sofort zu unterlassen. Seit dem letzten Jahr habe das BAFl auf breiter Front Widerrufsverfahren gegenüber anerkannten Flüchtlingen aus dem Kosovo eingeleitet; allein 2003 wurden bundesweit über 10.000 Widerrufsverfahren gestartet.

Einer der beiden Flüchtlinge, deren Abschiebung am 09.03.04 am Hamburger Flughafen verhindert wurde, hatte am 15.03.2004 Haftprüfungstermin. Die Haft wurde verlängert aufgrund eines Schreibens der Hamburger Ausländerbehörde, dass die burkinischen Behörden mit dem EU-Standardreisedokument die Einreise erlauben würden. Dies steht nicht nur im Gegensatz zu zwei Stellungnahmen der burkinischen Botschaft, sondern auch zu einer Äußerung von Moumuuni Fabre, Minister für Verwaltung und Dezentralisation in Burkina Faso, am 11.03.04 auf einer Pressekonferenz anlässlich des Staatsbesuchs des burkinischen Prsäidenten Compaore in Berlin: "Sein Land erkenne das EU-Standardreisedokument nicht als Ersatzpapier an, das die Hamburger Ausländerbehörde bei fehlendem Reisepass oder Passersatz für Abschiebungen benutzt". Der Anwalt des Betroffenen wird gegen das Urteil angehen. Außerdem plant die Hamburger Ausländerbehörde trotz all dieser Stellungnahmen weitere Abschiebungen mit dem EU-Papier.

Gegen eine Massenvorführung von 100 algerischen Flüchtlingen aus vier Bundesländern in einem Münchener Flüchtlingslager haben am 18.03. die Karawane München und der Bayerische Flüchtlingsrat in einer Presseerklärung protestiert. Die Flüchtlinge seien von einem Vertreter der algerischen Botschaft verhört worden, um ihnen anschließend die für die Abschiebung erforderlichen "Heimreisepapiere" auszustellen. Mitglieder der Karawane hätten vor dem Lager gegen die anhaltenden Abschiebungen in das nordafrikanische Land protestiert. Trotz gravierender Menschenrechtsverletzungen in Algerien würden Asylsuchende aus diesem Land von deutschen Behörden und Gerichten systematisch abgelehnt. Die Karawane fordert einen sofortigen Abschiebestopp nach Algerien.

(aw/gho)