Unterstützerinnen und Unterstützer  für Anzeige gesucht:

Nazi-Organisationen verbieten

Der folgende Text soll als Anzeige am 8. Mai, dem Jahrestag der Befreiung vom Faschismus, in der Frankfurter Rundschau veröffentlicht werden. Unterstützer des Aufrufs sollten sich mit einer Spende von 20-30 Euro an den Kosten beteiligen. Überweisung bitte auf Konto-Nr. 4384 646 702 bei der Berliner Bank (BLZ 100 200 00), Stichwort: FR-Anzeige. Den Text bitte bis zum 1. Mai unterschrieben senden an: VVN-BdA, Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin oder per Fax 030-29784179.

Nach dem Scheitern des NPD-Verbots:

Der Tolerierung faschistischer Umtriebe entschieden entgegentreten!

Mit der Einstellung des Verbotsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht haben die Umtriebe der NPD und des neofaschistischen Spektrums sichtbaren Auftrieb bekommen. Die Neofaschisten zeigen herausfordernde Präsenz.

Das Gericht hat seine Entscheidung auf die ungeheuerliche und entlarvende Tatsache gegründet, der Inlandsgeheimdienst – der, so meinen wir, irreführend den Namen „Verfassungsschutz“ trägt - sei so weit mit der NPD verstrickt, dass sich nicht mehr klären lässt, ob nicht auf diese Weise der Staat selbst wesentlich für faschistische Politik und Propaganda verantwortlich ist.

Besonders alarmierend ist, dass seit dem Scheitern des NPD-Verbotsprozesses die Störung eines Nazi-Aufmarschs immer häufiger als Straftat nach § 21 des Versammlungsgesetzes bewertet und entsprechend verfolgt wird.

Wir stellen fest: Wenn Nazi-Aufmärsche nicht nur behördlich und/oder gerichtlich erlaubt und polizeilich geschützt werden, sondern darüber hinaus protestierende Antifaschisten kriminalisiert und zu den eigentlichen Verfassungsfeinden erklärt werden, ist aus staatlicher Tolerierung aktive Förderung von alten und neuen Nazis geworden.

Unerträglich und nicht hinnehmbar ist die in deutschen Gerichten vorherrschende Haltung, auch faschistische Propaganda sei ein vom Grundgesetz gesichertes und deshalb auch durch Staatsgewalt zu schützendes Recht auf freie Meinungsäußerung.

Die Erinnerung an den antifaschistischen Auftrag des Grundgesetzes gilt als extremistisch und verfassungsfeindlich; die Schlussfolgerung „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ – gezogen aus den Lehren von Krieg und Völkermord mit 55 Millionen Toten – ist angeblich mit den Prinzipien eines demokratischen Rechtsstaats unvereinbar. Nazis jedoch werden zur staatsgeschützten Spezies.

Deshalb fordern wir die demokratische Öffentlichkeit auf, sich mit uns den zunehmenden Umtrieben der neofaschistischen Kräfte überall entgegen zu stellen. Wir sind nicht gewillt, diese Provokationen tatenlos hinzunehmen.

Wir fordern eine demokratische Untersuchung der Praktiken des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern und die Abschaffung des die Nazis begünstigenden V-Leute-Systems.

Wir fordern die restlose Ausschöpfung aller gesetzlichen Mittel zur Verhinderung von Naziaufmärschen und -veranstaltungen. Organisationen, die die Verherrlichung des nationalsozialistischen Gedankenguts auf ihre Fahnen geschrieben haben, sind entsprechend dem antifaschistischen Auftrag des Grundgesetzes zu verbieten!

Wir fordern die Beendigung der Prozesse gegen angebliche „Störer“ von Neonaziversammlungen, denn der Faschismus ist kein „schützenswertes Gut“, Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!