Städtischer Haushalt:

Radikale Einschnitte

Die Ratsversammlung hat am 10. Juni einem radikalen Sparkonzept der Verwaltung zugestimmt, das wir nachfolgend dokumentieren. Zur Begründung hatte es im entsprechenden Abntrag gehießen: “Der städtische Haushalt weist das höchste strukturelle Defizit seit Gründung der Bundesrepublik aus. Rund 10 % der laufenden Ausgaben müssen in 2004 über Kassenkredite finanziert werden und belasten damit zusätzlich die voraussichtlich ebenfalls defizitären Haushalte der kommenden Jahre.”

“1. Die Zuweisungen und Zuschüsse für freiwillige Aufgaben werden auf notwendige Angebote auch unter dem Gesichtspunkt von Gender Mainstreaming konzentriert. Die Verwaltung legt in der Ratsversammlung im August einen vollständigen Katalog der Zuschüsse für freiwillige Leistungen vor. Der Katalog wird danach differenzieren, ob die Leistung nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt oder kommunal disponibel sind und ob eine vertragliche Bindung besteht. Darüber hinaus werden Personal-, Sach- und Gebäudekosten wie auch die Frequentierung ausgewiesen. Ihre Gesamtsumme - ohne Zuweisungen und Zuschüsse für städtische Pflichtaufgaben, deren Ausführung im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips auf Dritte übertragen worden sind (Betrieb von Kindertagesstätten u. ä.) - wird bis zum Jahr 2007 jährlich um durchschnittlich 10 % auf 70 % des Ausgangsniveaus 2004 reduziert.

2. In den Museen der Landeshauptstadt Kiel und der Stadtgalerie werden Eintrittsgelder erhöht bzw. erhoben. Für Führungen durch die Ausstellungen sind kostendeckende Entgelte zu erheben. Ein entsprechendes Konzept ist bis zur Ratsversammlung am 19. August 2004 vorzulegen.

3. Für die Musikschule der VHS wird bis zur Ratsversammlung am 19. August 2004 ein Stufenplan entwickelt, der bis zum Beginn des Haushaltsjahres 2008 eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades auf mindestens 70 % beinhaltet.

4. Der Zuschussbedarf der städtischen Schwimmhallen und Sommerbäder soll binnen eines Zeitraumes von maximal 3 Jahren um 30 % gesenkt werden. Die Auswirkungen sind unter Einbeziehung des Bädergutachtens dazustellen. Im Rahmen der Neuordnung eingesparte Personalkosten, die vorübergehend aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren sind, werden auf die 30-%-Vorgabe angerechnet. Der Ratsversammlung ist im Herbst 2004 - rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für 2005 - anhand eines umfassenden Kriterienkataloges ein entsprechender Stufenplan vorzulegen.

5. Der Zuschussbedarf der Stadtbücherei soll binnen eines Zeitraumes von 3 Jahren nachhaltig um 30 % gesenkt werden. Die Auswirkungen sind darzustellen. Dies soll insbesondere durch die Ausgliederung ausleihschwächerer Stadtteilbüchereien z. B. an Schulen im Stadtteil oder deren Aufgabe erfolgen. Die Angebote für Kinder und Jugendliche sollen im Falle der Schließung einzelner Stadtteilbüchereien erhalten werden. Im Rahmen der Neuordnung eingesparte Personalkosten, die vorübergehend aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren sind, werden auf die 30-%-Vorgabe angerechnet. Veränderungen der Gebührenordnung der Stadtbüchereien hinsichtlich der Einführung einer Leihgebühr pro Einzelbuch/-medium für Erwachsene unter Beibehaltung der Jahreskarte für Kinder und Jugendliche sollen geprüft werden. Ein entsprechendes Konzept ist der Ratsversammlung im Herbst 2004 - rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen für 2005 - vorzulegen. (...)”