Niedriglohn, Kombilohn und „angemessener Wohnraum“ als neue soziale Standards:

Hartz IV: Arbeit in Armut

Selten hat ein Gesetz so starke soziale Ängste ausgelöst wie die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Schaffung des Arbeitslosengeldes II. Die Befürchtungen sind zu erheblichen Teilen verständlich. Bisherige Lebensplanungen werden tief erschüttert. Das Gesetz nimmt Eingriffe in Rücklagen vor. Sparvermögen von mehr als 200 Euro je Lebensjahr muss zum Beispiel verbraucht werden. Die Behörden werden ermächtigt, in einem weitgehenden Umfang persönliche Dinge zu erfragen und in der Folge dann auch die persönliche Lebensführung von ALG-II-Beziehern in einem bisher nicht gekannten Ausmaß zu bestimmen. Einer beachtlichen Zahl von Menschen droht dabei der dauerhafte Absturz in Armut. Für diese Menschen ist in Zukunft buchstäblich jede Arbeit zumutbar.Wer als ALG-IIBezieher einen Niedriglohn-Job ablehnt, wird mit Sanktionen bestraft. Die soziale Polarisierung der Gesellschaft wird so weiter vertieft. Es ist kein Zufall, dass zeitgleich am 1. Januar 2005 auch die nächste Steuersenkung für Spitzenverdiener in Kraft tritt. Die Manager von Daimler-Chrysler werden dann vielleicht brutto weniger erhalten, aber netto – dank Senkung des Spitzensteuersatzes von 45 auf 42 Prozent – vermutlich genauso viel wie vorher.

Der Zynismus, mit dem jetzt von Regierungsseite, aber auch aus Kreisen der Wohlfahrtsverbände Hunderttausende von Jobs im Niedriglohnbereich, herunter bis zu kommunaler Beschäftigung zu ein bis zwei Euro in der Stunde, angekündigt werden, dürfte die Erschütterung der Menschen nicht geringer machen. Machen solche Ankündigungen doch deutlich, dass Billiglohnjobs in Zukunft kein vorübergehendes Schicksal in besonderer Not mehr sein sollen, sondern dauerhafte Lebenslage für Millionen Menschen.

Damit aber werden grundsätzliche Fragen neu aufgeworfen. Die Millionen Minijobber sind schon jetzt ausgeschlossen aus der Arbeitslosenversicherung. Saisonbeschäftigte und andere prekär Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Hotel- und Gaststättengewerbe und der Nahrungsmittelindustrie, im Medienbereich und anderswo werden ab 2006 in die gleiche Lage geraten. Ein Minijobber „erwirbt“ durch seine Rentenbeiträge pro Jahr Anspruch auf monatlich etwa fünf Euro Rente. Leben im Minijob heißt also auch: sichere Altersarmut. Ist das noch vereinbar mit unserer Vorstellung von Menschenwürde?

Die Bundesregierung hatte 2001 in ihrem „Ersten Armuts- und Reichtumsbericht“ (Drucksache 14/5990) die Definition von Armut in der 1984 vom Rat der EU beschlossenen Form übernommen. Danach gelten Personen, Familien und Gruppen als arm, „die über so geringe (materielle, kulturelle und soziale) Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“. (ebenda, Seite 28)

„Selbstbestimmtes Leben“ bedeutet bisher: Leben aus eigener Kraft, durch eigene Arbeit, ohne staatliche Alimentierung und Gängelung. Mit Minijob, Ich- AG, Niedriglohn und Kombilohn ist das nicht möglich. Die gesamte Gesellschaft wird autoritärer. Wer will das und warum? All das zeigt: Hartz IV und damit verbundene Gesetze, auch die Anfang 2006 in Kraft tretende Verkürzung der Dauer des Arbeitslosengelds, mit der regulär Beschäftigte, wenn sie älter und arbeitslos werden, binnen 12 Monaten auf „Hartz IV“ absinken, sind eine tiefgreifende Umwälzung. Die Erschütterungen und Diskussionen, die sie auslösen, sind berechtigt.
Deswegen erwägen verschiedene Betroffene gegen das Gesetz beim Verfassungsgericht zu klagen und finden hierfür zum Beispiel bei der PDS Unterstützung. Die PDS macht eine Kampagne gegen „Hartz IV“ mit dem Ziel, das Gesetz zu kippen, ist aber klug genug, in den Kommunen und Ländern für eine soziale Umsetzung des Gesetzes zu kämpfen. Denn selbst wenn einzelne Bestandteile des Arbeitsmarktgesetzes vor dem Verfassungsgericht hinfällig würden, an dem Gesamtzweck wird bestimmt nicht gerüttelt.

Was ist dieser Gesamtzweck? Bislang hat die Politik eine beschäftigungslose Reservearmee von etwa fünf oder sechs Millionen Menschen hingenommen in der Hoffnung, irgendwann werde die Konjunktur den größeren Teil wieder als Produktionsfaktor nutzbar machen. Nachdem wirklich über ein Jahrzehnt sich diese Hoffnung nicht erfüllt hat, steht fest: In den neuen Ländern wird absehbar kein solches Wachstum stattfinden und auch in der Mehrzahl der westlichen Bundesländern bleiben inzwischen in erheblichem Umfang Menschen über lange Zeit ohne Beschäftigung. Brachliegende Produktionsfaktoren in einem großen Umfang sollen verwertet werden. Auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt findet eine solche Verwertung nicht statt. Die Idee ist jetzt, eine solche Verwertung in einem „Niedriglohnsektor“ durchzuführen. Dazu dienen die einzelnen Maßnahmen des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

Reservearmee neuen Typs

Sozialhilfe in der alten Form, aber mit dem neuen Namen „Sozialgeld“, gibt es künftig nur noch für „Nichterwerbsfähige“. Das sind Menschen, die entweder schon das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft, d.h. mehr als sechs Monate lang, nicht in der Lage sind, mehr als drei Stunden am Tag irgendeine Arbeit auszuüben. Praktisch gemeint sind damit schwer kranke Menschen, z.B. Suchtkranke, Schwerbehinderte usw. Bei allen anderen wird die „Zuführung zum Erwerb“ in den Vordergrund gestellt, sie kommen in ALG II. Die Regierung erwartet, dass von den derzeit etwa drei Millionen Sozialhilfeempfängern im erwerbsfähigen Alter etwa die Hälfte als „erwerbsfähig“ eingestuft wird. Zusammen mit den ca. 2 Millionen Beziehern von Arbeitslosenhilfe wären das 3,5 Millionen Menschen, die ALG II beziehen.

Tatsächlich aber werden deutlich weniger Menschen in den „Genuss“ von ALG II kommen. Denn zeitgleich treten schärfere Anrechnungsvorschriften beim Partnereinkommen in Kraft. Nur Familien, die so arm sind, dass sie früher Sozialhilfe erhalten hätten, können mit ALG II rechnen. Wer noch einen Partner in regulärer Beschäftigung hat, hat in der Regel keine Aussicht auf ALG II. Insgesamt erwartet die Regierung, dass 565.000 Personen, die bisher Arbeitslosenhilfe erhielten, künftig keinen Cent erhalten. Weiteren 980.000 Personen wird die Arbeitslosenhilfe (53% vom alten Nettolohn) drastisch gekürzt (Bundestagsdrucksache 15/1279, DGB-Berechnungen). Im Ergebnis erwartet die Regierung eine Verringerung der Ausgaben für diese ohnehin arme Personengruppe um 3,2 Milliarden Euro jährlich.

Scharfe Drohungen erzwingen Arbeitsaufnahme

Wer ALG II bezieht, muss „jede Arbeit“ annehmen. Ausgeschlossen sind nur solche Jobs, die von den Arbeitsgerichten als „sittenwidrig“ eingestuft werden. „Sittenwidrig“ heißt: mehr als 30 Prozent unter „ortsüblichem“ Lohn. Wo Jobs bisher „ortsüblich“ mit vier bis fünf Euro die Stunde bezahlt wurden, wären damit nur Löhne unterhalb von 2,80 Euro „sittenwidrig“. Zu Recht fürchten die Gewerkschaften, dass das neue Gesetz eine Spirale nach unten auslöst, und fordern einen gesetzlichen Mindestlohn.

Unsere Berechnungsbeispiele in der Tabelle deuten die Richtung an, in die die Regierung mit Hartz IV will. Nach Abzug der Unterkunftskosten (die Haken bei den Wohnungskosten siehe Kasten) wird mit 345 Euro im Westen eine Einkommensmarke auf Sozialhilfehöhe nach unten gesetzt, die Armut bedeutet. Jede Art von Zuverdienst verbessert das Einkommen sofort. In weit geringerem Maße als bisher. Bei der Sozialhilfe wird ein solcher Zuverdienst angerechnet. Damit entsteht für bisherige Bezieher von Sozialhilfe eine „Belohnung“ für die Annahme solcher geringfügigen, oft auch gering entlohnten Beschäftigungen. Wie wenig aber der Gesetzgeber auf den „Zuckerbrot“charakter dieses Anreizes setzt, zeigen die umfangreichen Maßnahmen, mit denen Verweigerung sanktioniert wird: Kürzung der Geldleistungen bis hin zum bloßen Bezug von Sachleistungen, Miete bekommt der Vermieter direkt, Lebensmittelgutscheine etc.
Die irrige Idee, die dahinter steckt: Mit Zwang sollen Menschen in Arbeit gebracht werden, statt mit Anreizen und Belohnung (wozu auch die ordentliche Entlohnung gehört).

Ein Einwand, der oft gebracht wird: Es gibt die Jobs gar nicht, in die der Staat jetzt die Menschen zwingen will. Das muss nicht so bleiben. Der Probelauf, der mit dem Gesetz zum Minijob (relativ unbürokratisch, mit niedrigen Sätzen pauschal versichert und versteuert) gemacht wurde, hat zu einer überraschenden Zunahme solcher geringfügigen Beschäftigung geführt; zum Teil sicher durch Zerlegung von Vollzeitbeschäftigung, aber eben nicht nur. Vor allem Kleingewerbe, Handel, Transportwesen, Reinigungsfirmen könnten Interesse an einem solchen Angebot entwickeln. Jedes Angebot schafft sich seinen Markt, sagt die ökonomische Wissenschaft. Und das per Gesetz geschaffene Angebot einer Vielzahl billigster Arbeitskräfte, die jede Arbeit annehmen müssen, wird bestimmt innerhalb kurzer Zeit entsprechende „Geschäftsleute“ auf den Plan rufen.

Kommunen sollen Niedriglohn-Arbeitsmärkte aufbauen

Wo der Markt nicht schnell genug reagiert, soll Politik nachhelfen. Schon im Oktober, so berichtete das „Handelsblatt“ nach der Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg, soll die Bundesagentur für Arbeit ein Programm beginnen, um mit Kommunen und Wohlfahrtseinrichtungen mehrere hunderttausend Langzeitarbeitslose rasch in 1- bis 2-Euro- Jobs in Sozialeinrichtungen unterzubringen. Im Bereich des Gesundheitswesens, bei der Pflege müssten Zivildienstleistende (billigst) ersetzt werden.

Unter kommunaler Regie lassen sich auch im Bereich der Kinderbetreuung, der Landschaftspflege und anderswo Billiglohnbereiche aufbauen. Die in diesen Sektoren bisher zu Tariflöhnen regulär Beschäftigten – etwa bei Grünflächenämtern – sind vielerorts ohnehin schon lange entlassen.
Allerdings gibt es hier auch Krach von Seiten des Handwerks. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportstättenbau etwa beklagt, die Ausweitung öffentlich erzwungener Billigstjobs gefährde die Existenz seines Handwerks. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks nennt die mit Hartz IV eingeführten Kombilöhne „wettbewerbsverzerrende Dumpinglöhne“. (Handelsblatt, 9.7.2004)
Trotzdem dürften viele Kommunen solche Jobs schnell einführen – zumal sie, wenn das Vorhaben gelingt, die Zuschüsse für solche Einrichtungen kürzen und/oder die Löhne der bisher zu Tarif Beschäftigten einsparen.

Standards im Niedriglohnsektor

Die Unterkante, die mit den 345 Euro (plus Unterkunft) gesetzt ist, muss angehoben werden, dazu gibt es ja auch schon Forderungen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband zum Beispiel hat schon früh verlangt, den Regelsatz für das Arbeitslosengeld II über das Niveau der heutigen Sozialhilfe anzuheben, aktuell fordert er eine Anhebung um zehn Prozent. Diese Unterkante setzt die Maßstäbe für mögliche Entlohnungen. Auf qualifizierende Elemente bei der Beschäftigung muss geachtet werden. In verschiedenen Kommunen gibt es bereits seit längerem Modellprojekte zur Eingliederung jugendlicher Beschäftigungsloser, bei denen auf Nachholen von Schulbildung, Erlernen einfacher Arbeitsregeln usw. geachtet wird und die manchmal sogar recht erfolgreich sind. Einfaches Abschieben in Unkrautzupfen oder Bettenschieben in Pflegeheimen schafft keine Perspektiven weder für jüngere noch für ältere Langzeitarbeitslose. Ohne solche Aussichten auf ein selbständiges Leben ohne die Abhängigkeit von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe ist aber das ganze Gesetz eine rein brutale Schikane.

Vor allem auf der kommunalen Ebene muss eine solche Praxis entwickelt werden, die den Betroffenen die angedeuteten Perspektiven eröffnet. Das Gesetz ist hier ambivalent, was solche Möglichkeiten betrifft: Trotz des großen öffentlichen Streits zwischen Regierung und Opposition um das sogenannte Optionsmodell der Kommunen (Städte könnten die gesamte Durchführung, also einschließlich der Arbeitsvermittlung übernehmen), wird vermutlich keine einzige Großstadt das jetzt machen, weil die Vorlaufzeit dafür einfach nicht reichte. Ansonsten, sagt das Gesetz, sollen Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsamt und Kommunen gebildet werden, mit eigenem Geschäftsführer, die zuständig sind für die Verwaltung – die aber der Kontrolle durch die Gemeinderäte eher entzogen sind, so wenigstens die uns bekannte Praxis in den baden-württembergischen Großstädten.

Eine neue Hierarchie?

Auch die soziale Hierarchie der Arbeit, die Differenzen und Spannungen unter den abhängig Beschäftigten werden durch den systematischen Aufbau eines Niedriglohnsektors, in dem Beschäftigte mit gesetzlichem Druck und der Androhung von Sanktionen in Billigjobs gezwungen werden, erheblich verschärft. Solidarisches Handeln soll noch schwerer werden, das ist das von Konservativen und anderen Befürwortern des Niedriglohnsektors offen eingestandene Ziel. Welche Anstrengungen in Zukunft nötig sind, um die Solidarität der Beschäftigten in einem Betrieb zu wahren, in dem wenige zu Tariflöhnen Beschäftigte ein Dutzend „Billigjobber“ beaufsichtigen und bei der Arbeit einweisen, mag sich jeder selbst ausmalen. Auch der Druck auf die Tariflöhne wird in solchen Bereichen enorm steigen, die Streikfähigkeit sinken.

Dass die soziale Hierarchie in der Arbeitswelt ohnehin steiler geworden ist, macht auch eine Untersuchung deutlich, die das Institut für Arbeit und Technik (IAT) in Gelsenkirchen kürzlich in Berlin vorstellte. Danach sind nicht nur die effektiven Einkommen, sondern auch die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von Personen unterschiedlicher Qualifikation in den letzten Jahren weiter auseinander gedriftet.

Bei Beschäftigten mit akademischer Qualifikation stieg die sogenannte „mittlere Überlebensdauer“ in einem neu begonnenen Beschäftigungsverhältnis von durchschnittlich etwa 630 Tagen im Jahr 1976 auf durchschnittlich 730 Tagen im Jahr 1993. Bei Facharbeitern und entsprechend qualifizierten Angestellten stieg die mittlere Beschäftigungsdauer ebenfalls, aber weniger, von etwa 410 auf knapp über 450 Tagen. Bei Personen ohne Ausbildung dagegen sank im gleichen Zeitraum die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von etwa 250 auf etwa 200 Tage ab. Das „Heuern und Feuern“ hat bei Beschäftigten mit geringer Qualifikation also ohnehin schon seit langem immer mehr zugenommen. Bei Fachkräften und Akademikern aber ist der Trend bei der Beschäftigungsdauer gleichbleibend bis ansteigend. (Prof. Gerhard Bosch, IAT, Gelsenkirchen, Kommentar zum neuen OECD-Beschäftigungsausblick, Berlin, 13. Juni 2004).

Diese Polarisierung und weitere Hierarchisierung in der Arbeitswelt wird durch Hartz IV zielstrebig weiter vertieft. Am Ende droht dauerhafte Armut und der weitgehende Ausschluss großer sozialer Milieus aus dem, was man so das „gesellschaftliche Leben“ nennt – aus der Teilhabe an Bildung, Reisen, Sport, Kultur und Politik. Den Konservativen passt das ins Konzept.

(alk, rül, aus: Politische Berichte 16-17/2004 – Zeitung für Sozialistische Politik)

Beispiele für die Kombination von ALG II plus Unterkunft mit geringfügiger Beschäftigung 

Die Rechenbeispiele basieren auf den Berechnungen in einer Broschüre des Wirtschaftsministeriums „Erste Basisinformationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Unsere Beispiele beschränken sich auf die alten Bundesländer, für die neuen Bundesländer gelten niedrigere Werte. Aus der Broschüre stammen auch die Angaben für Unterkunft und Heizung, es soll sich um Durchschnittswerte handeln; regionale Abweichungen nach oben oder unten sind aber zulässig. Die Auszahlungen ALG II sind ohne die Zuschläge, die es in den ersten zwei Jahren des Bezugs von ALG II gibt. Die Anrechnung des Einkommens geschieht wie folgt: Vom Bruttoeinkommen werden Steuer, Sozialversicherung, Werbungskosten abgezogen. Von diesem Nettoeinkommen bleiben von den ersten 400 Euro 15% anrechnungsfrei; vom Nettoeinkommen zwischen 400,01 Euro bis 900 Euro bleiben 30% anrechnungsfrei und vom Einkommen zwischen 900,01 und 1500 Euro bleiben wieder 15% ohne Anrechnung. Bisher war bei Sozialhilfebezug die Maximalhöhe des Zuverdienstes bei 691 Euro, was vor allem bei Familien die Arbeitsaufnahme in geringfügiger Beschäftigung völlig uninteressant machte. Dagegen entfällt der bisherige Grundfreibetrag von 165 Euro, bis zu dem Arbeitslose anrechnungsfrei dazuverdienen durften.