Erklärung des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes vom 19.8.

Der Geschäftsführende Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat sich gemeinsam mit den DGB-Bezirksvorsitzenden am 19. August 2004 über die aktuelle Lage der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik beraten. Er erklärt dazu:

1. Demonstrationen sind Ausdruck demokratischer Kultur. Sie zeigen die Sorgen und Ängste der Menschen. Wer keinen Arbeitsplatz hat oder ihn nach vielen Berufsjahren verliert und nun Ersparnisse aufbrauchen soll, ist zu recht in Sorge. Der DGB nimmt die Sorgen und Ängste der Menschen um einen Arbeitsplatz und eine menschenwürdige Existenz sehr ernst.

2. Das zentrale gesellschaftliche Problem ist die hohe Arbeitslosigkeit. Deshalb gilt: Arbeit muss her.
Hier sind Unternehmen und Politik in der Pflicht.
Die Unternehmer werden aufgefordert, alle freien Stellen den Arbeitsagenturen zu melden, neue Arbeitsplätzen vor Überstunden und Auslagerungen den Vorzug zu geben und die vorhandene Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen.
Angesichts von 4 - 6 Millionen fehlenden Arbeitsplätzen sind alle Forderungen nach einer pauschalen Arbeitszeitverlängerung und Lohnkürzungen kontraproduktiv und zynisch. Notwendig ist eine gerechte Verteilung der Arbeit.

3. Der DGB setzt sich weiterhin sachlich und differenziert mit der Hartz-Gesetzgebung auseinander. Er hat frühzeitig seine Kritik deutlich gemacht - nicht zuletzt mit der Demonstration am 03. April 2004.

4. Der DGB begrüßt, dass die Bundesregierung beim Auszahlungstermin des ALG II und bei den Vermögensfreibeträgen für Kinder Verbesserungen angekündigt hat.

5. Allerdings reicht dies nicht aus, um die Hauptforderungen des DGB zu erfüllen:

- bei der Zumutbarkeit der Aufnahme einer neuen Beschäftigung für ALG-II-Bezieher ist sicherzustellen, dass die tarifliche und -sofern eine solche nicht besteht - die ortsübliche Entlohnung nicht unterschritten wird. Nur so kann Lohndumping verhindert werden.

- mit öffentlich geförderten Beschäftigung müssen sich Perspektiven für ALG-II-Empfänger eröffnen können. Die Regelungen müssen so ausgestaltet sein, dass Lohndumping und Verdrängungseffekte verhindert werden und möglichst sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse entstehen.

- für die über 58-jährigen Arbeitslosen muss ein Vertrauensschutz gelten. Ebenso muss Vertrauensschutz für abgeschlossene Sozialpläne gelten.

- die Freibeträge bei der Vermögensanrechnung müssen erhöht werden.

6. Der DGB macht auf Informations- und Protestveranstaltungen deutlich, dass das von der Bundesregierung und der Opposition beschlossene ALG II-Gesetz und seine Verordnungen geändert werden müssen.

Die Bezirke koordinieren die regionalen Aktionen.

7. Der DGB und seine Gliederungen rufen zu Aktionen wie Montagsdemonstrationen nicht auf, insbesondere dort wo sie zu parteipolitischen Zwecken missbraucht werden.

Die Gewerkschaften werden Demagogen gleich welcher politischer Schattierung energisch entgegentreten. Das gilt insbesondere für undifferenzierte Hartz IV muss weg --Aufrufe . Ebenso lehnt der DGB unhistorische und falsche Vergleiche mit dem nazistischen Reichsarbeitsdienst ab.