Auf & davon

Die Zustände in der schleswig-holsteinischen Gemeinschaftsunterkunft Gudow sind unverändert katastrophal. Nachdem nach einigem Gerangel, bei dem es Ende 2004 zunächst hieß, dass die Unterkunft geschlossen wird, Farbe an die Wände kam und von Reparaturen sowie Um- und Anbauten die Rede war, muss konstatiert werden, dass sich nichts verbessert hat. In den so genannten Bädern blättert die "neue" Farbe, Fenster sind teilweise kaputt, Waschbecken verstopft. Die alten verdreckten und verrosteten Spinde sind nach wie vor in den Gängen und Zimmern, die Abflussrohre in den Zimmern sind immer noch mit Plastiktüten umwickelt und kaputt usw. Schimmel breitet sich immer wieder aus. Die Heizungen lassen sich nicht regulieren. Von Wohnen kann für die Menschen dort nicht die Rede sein. Die kalte Jahreszeit setzt dem Ganzen noch die Krone auf.

Ein deutsch-tschechisches Polizistenteam hat Anfang Januar 40 Flüchtlinge aus China nahe der Grenze zu Bayern in einem Lastwagen entdeckt. Die Gruppe habe illegal nach Deutschland einreisen wollen, do die Polizei in Pilsen. Die 32 Männer und acht Frauen seien in dem LKW zusammengepfercht gewesen und hätten keine Personalpapiere.

Bundesminister Schily hat seinen Länderkollegen am 19.01.2005 endlich in einem Rundschreiben empfohlen, für einen Zeitraum von zunächst drei Monaten keine Abschiebungen nach Sri Lanka, Somalia, zu den Malediven, in die indonesische Provinz Aceh sowie in die von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen Indiens durchzuführen. Dies entspricht einer Anregung des UNHCR und der Haltung anderer europäischer Staaten.

Passagiere eines Air France-Fluges von Paris nach Kinshasa hinderten am 14. Dezember 2004 die Polizei daran, drei gefesselte Menschen ohne Papiere zu deportieren, indem sie sich weigerten, das Flugzeug starten zu lassen. Die Polizisten waren gezwungen, das Flugzeug mit den drei Häftlingen, zwei Männern und einer Frau, die an Händen und Füßen gefesselt waren, zu verlassen. Der Flug hatte die Hauptstadt der Demokratischen Republik Kongo zum Ziel.

Protest gab es am 20. Dezember von Amnesty International Italien und Ärzte ohne Grenzen gegen die Abschiebung per Charter nach Libyen von 200 Migranten ohne Papiere, die erst kürzlich an der sizilianischen Küste angekommen waren. Die Organisationen wollten wissen, welche Methoden zur Identifizierung angewandt werden, ob die Flüchtlinge Zugang zum Asylverfahren hätten, warum sie nach Libyen abgeschoben werden sollten und ob die Regierung Garantien geben könne, dass ihre Rechte bei Ankunft in Libyen gewahrt würden. Sie bezogen sich auf den Fall eines abgelehnten Asylbewerbers, der im Oktober von Lampedusa (Italien) nach Libyen abgeschoben, von dort nach Ägypten weitergeschoben und dort zu Tode gefoltert worden war.

Polen ist eine zunehmend populäre Wegstation für Tschetschenen, die versuchen, ihre kriegszerstörte Heimat in Richtung Westen zu verlassen. Viele Tschetschenen bitten um Asyl an der Grenze, aber nur acht Prozent der Bewerberinnen und Bewerber werden schließlich als Flüchtlinge anerkannt. Der Rest verschwindet wahrscheinlich inmitten des Bewerbungs-/Berufungsverfahrens, um in Deutschland, Österreich oder Belgien wieder aufzutauchen.

(gho)