Aus dem Kieler Rathaus

K.O. - Kriterien erfüllt !

1. In der „Projektphase II“ würden angeblich nur zusätzliche Kosten ermittelt werden Es ist still geworden um die am Anfang der Ausbaudiskussion festgelegten KO Kriterien. Denn spätestens nach den neuen Gutachten der Firma Obermeyer und der Auswertung der Stadt Kiel in den geschäftlichen Mitteilungen vom November 2004 wird deutlich, dass der doppelte K.O. für den Ausbau der Start- und Landebahn nicht mehr zu verschleiern ist.

2. Ausbaukosten für die Landeshauptstadt Kiel

Das erste K.O.-Kriterium bekam in der Ratsversammlung vom August 2003 mit dem so genannten „Deckelbeschluss“ einen Namen. Dieser Beschluss, der eine Deckelung der Belastungen für Kiel von 19,6 Mio. e festlegte, wurde zunächst von allen Ratsfraktionen akzeptiert. Man ließ sich aber eine Hintertür offen, in dem man bei Überschreitung des Deckelbetrages eine neue Ratsentscheidung zum Ausbau treffen wollte, die prinzipiell auch die Zustimmung zu einer noch höheren Belastung und Verschuldung der Stadt erlauben würde. Dennoch haben alle Ratsfraktionen einschließlich der SPD bei einer Überschreitung die Fortführung der Ausbauplanungen ausgeschlossen. Von dieser Festlegung entfernt sich die SPD und die verbleibenden Ausbaubefürworter mit „Rechenakrobatik“ (falsche Interpretation der Schwankungsbreite von 20 Prozent) und dem Hinweis auf genauere Erhebungen in der Phase II zusehends.

3. Wie hoch sind die zur Zeit belegbaren Kosten?

Die belegbaren Kosten beinhalten nicht die Vielzahl von weiteren Risikobeträgen, deren Ausmaß erst in der Projektphase II genauer ermittelt werden würde. Wesentliche Grundlage der belegbaren Kosten für die Landeshauptstadt Kiel ist die „Geschäftliche Mitteilung 1184/2004“ der Oberbürgermeisterin vom November 2004. Danach liegt die Basis der Belastungen mit 22,8 Mio. e bereits 3,2 Mio. e über dem „Deckel“. Diese Basis erhöht sich um die belegbaren Mehrkosten, deren Höhe und Unvermeidlichkeit in den letzten vier Monaten durch entsprechende Unterlagen und Aussagen der Stadt Kiel und des Wirtschaftsministeriums eindeutig belegt sind. Im Einzelnen ergeben sich folgende Kostenblöcke:
 
 

Von der BV ermittelte belegbare 
Mehrkosten
in Mio.
Beleg
Mehrwertsteuer für die B 503 
(öffentliche Straße)
2,555
Schreiben Wirtschaftsministerium
Kürzung von Bundeszuschüssen für
die B 503 aufgrund der um 300 bis
400 m längeren Verschwenkung
0,721
Schreiben der OB an BV-Mitglied
Tilgung Altdarlehen und Berechnung
Nießbrauch
1,676
Kleine Anfrage 1359/2004 und "Ge-
schäftliche Mittelung 1184/2004"
Anschubhilfen für bestehende und
neue Linien
1,500
Presseerklärung Minister Rohwer
Summe 
6,452
.

Zusammen mit dem Basisbetrag von 22,8 Mio. e erreicht die gesicherte Kostenbelastung der Stadt Kiel bereits 29,3 Mio. e. Weitere Kosten sind bereits jetzt mit dem schlechten Jahresergebnis der Kieler Flughafengesellschaft (KFG) und den Verhandlungen über zusätzliche Subventionen der beiden Fluggesellschaften EAE und Cimber Air sicher. Wenn auch die genaue Höhe noch nicht bekannt ist, so dürften hier wieder einige hunderttausend Euro an weiteren KFG-Zuschüssen fällig werden. In gleicher Weise werden sich auch in 2005 die optimistischen Erlösprognosen nicht bewahrheiten. Da hilft auch nicht die „Anschubhilfe der besonderen Art“, die die IHK bei einigen Unternehmen eingeworben hat. Damit nähern sich die realen und belegbaren Belastungen für die Landeshauptstadt Kiel der 30 Millionen-Euro-Grenze.

4. Risikoposten Bereich 1

Doch auch mit diesen 30 Mio. e wird man bei der großen Zahl weiterer Risiken nicht auskommen. Allein die Stadt Kiel sieht in ihrer „Geschäftlichen Mitteilung“ bei den Posten Grunderwerb, Lärmschutz, Hindernisfreimachung, Ausgleichsmaßnahmen, Altlasten und Entschädigungen einen zusätzlichen Risikobetrag von knapp 8 Mio. Euro. Rechnet man dann noch fragwürdige Mehreinnahmen der KFG wie die Steigerung der Mieteinnahmen um 0,9 Mio. Euro oder geringere Belastungen bei Personalkosten, Instandhaltung, Fahrzeugkosten und sonstigen Aufwendungen im Umfang von rund 4 Mio. Euro hinzu, so steigt bei einem Kostenanteil der Stadt von 50 Prozent der Risikobetrag bereits auf gut 10 Mio. Euro. Auch wenn nicht alle Risiken nicht in vollem Umfang zum Tragen kommen, findet sich die Gesamtbelastung bereits bei über 35 Mio. Euro wieder.

5. Risikoposten Bereich 2

Hier handelt es sich um Risiken, die in Ihrer finanziellen Auswirkung bisher nur sehr ungenau beziffert werden können. Dennoch gehen auch diese Kostenrisiken in zweistellige Millionenbeträge. Sollte für den angestrebten Einsatz von Jets keine Überfluggenehmigung über den Nato-Schießübungsplatz Putlos erteilt werden, dann müsste die ganze Startbahn verschwenkt und völlig neu gebaut werden. Lärmschutzhalle, leistungsfähiges Instrumentenlandesystem und Umsiedlungskosten aufgrund der Verlegung der B 503 erfordern weitere Mio. e. Als weiteres Millionenrisiko wird sich das Verfehlen der immer noch viel zu optimistischen Prognosen erweisen.

6. Kosten der Stadt Kiel liegen bei 30 Mio. EUR plus X

Auf eine einfache Formel gebracht liegen die sicher belegbaren Kosten der Stadt Kiel bei knapp 30 Mio. e und erhöhen sich um den Risikobetrag X, der durchaus eine zweistellige Millionengröße erreichen kann. Die weiteren Untersuchungen der Phase 2 könnten nur eine genauere Quantifizierung der Risikoposten ergeben aber keine Entlastung bei den bereits heute belegbaren Kosten. Jeder Ratsvertreter, der sich für den Einstieg in die Phase ausspricht, entscheidet sich für 30 Mio. e plus X und bewegt sich weit oberhalb des Deckels. Eigentlich ein klassischer K.O.!

7. Prof. Dr. Peter Wolf „schenkt“ Minister Rohwer einen Traummarkt

Eigentlich braucht die Karte vom Luftverkehrsmarkt Kiel keine Worte. Nur drei Beispiele sollen das Wunschdenken des Ausbaugutachters Prof. Dr. Wolf von angeblich hohen Steigerungsraten wie in Zukunftsmärkten chinesischen Zuschnitts verdeutlichen:

• Der äußere Teilmarkt reicht bis Süddänemark trotz der dort täglich 5 Verbindungen von Sonderburg zum internationalen Flughafen von Kopenhagen.

• Selbst aus ganz Neumünster und den südlich angrenzenden Bereichen erwartet Wolf die Fluggäste für Kiel. Er halbiert einfach die Entfernung von Holtenau nach Fuhlsbüttel und hat dadurch seine Marktabgrenzung gefunden.

• Obwohl bereits im Sommer nach Genehmigung durch die Bundeswehr der Antrag auf die zivile Nutzung von Jagel im Wirtschaftsministerium vorlag, ignoriert Wolf diesen Flugplatz mit der längsten Startbahn des Landes völlig. Mit der mittlerweile auch vom Verkehrsministerium erteilten Genehmigung taucht im Zentrum des Landes ein neuer Flughafen auf.

8. Wie sah doch der Landesrechnungshof den Ausbau?

Dieser erkannte keinen belastbaren Nachweis einer Nachfrage, der den Ausbau von Kiel-Holtenau rechtfertigen könnte. Auch konnte er das wirtschaftliche Erfordernis eines Ausbaus nicht erkennen und veranschlagte die möglichen Verluste der KFG bis 2021 auf mehr als 30 Mio. Euro!

(aus dem „Düsenfluch“ – Zeitung der Bürgervereinigung gegen die Startbahnverlängerung - Werner Eggemann)