Erklärung von Lutz Heilmann (MdB) zu seiner Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR.

Ich war von Oktober 1985 bis Januar 1990 im Rahmen meines Wehrersatzdienstes beim Personenschutz der DDR tätig. Aus der offiziellen Zuordnung meiner Dienststelle zum Ministerium für Staatssicherheit ergaben sich für mich jedoch keinerlei Tätigkeiten, die in der Zeit nach der Vereinigung mit Recht problematisiert wurden. Ich war und bin kein Spitzel und schließe solche Tätigkeiten für meine Person aus.

So habe ich mich auch nie beim MfS beworben, sondern bin im Rahmen meiner Wehr- Diensterfassung auf die Möglichkeit verwiesen worden, meine Dienstpflicht auch beim Personenschutz ableisten zu können. Dieses Angebot habe ich aus zwei Gründen wahrgenommen:

1. Als damals 18-jähriger Abiturient hat es mich gereizt, meinen Lebensmittelpunkt aus dem Kleinen Dorf Zittau in die Hauptstadt Berlin zu verlagern.

2. Mit meiner freiwilligen Verpflichtung auf mindestens drei Jahre im Personenschutz wollte ich mir den Einstieg in ein Studium erleichtern.

Ich habe während meiner Tätigkeit beim Personenschutz der DDR ausschließlich solche Aufgaben übernommen, wie sie auch in entsprechenden Dienststellen des BKA und der Landeskriminalämter ausgeübt werden. Zu meinen Aufgaben gehörte der Schutz von Regierungsgebäuden: Ich war als Einlassposten tätig oder kontrollierte Überwachungskameras. Viele der Mitarbeiter aus meiner dem MfS unterstellten Dienststelle sind nach der Wende problemlos in die entsprechenden Dienste der Bundesrepublik übernommen worden.

Ich bin Anfang Juli vom Kreisverband Lübeck für eine Kandidatur zum Deutschen Bundestag aufgefordert worden und habe den dortigen Kreisvorstand über meine politische Biographie und meine MfS- unterstellte Wehrersatzdienstzeit im Personenschutz der DDR unterrichtet.

Die gleiche Information habe ich vor der Listenaufstellung der LMV am 31.7.05 an meine Landesvorsitzende gegeben. Gemeinsam kamen wir zu der Auffassung, dass die formale Zuständigkeit des MfS für den Personenschutz kein Hinderungsgrund für eine Kandidatur ist und eine parteiinterne oder öffentliche Diskussion über eine Tätigkeit, die mich weder persönlich noch politisch belastet, nicht notwendig ist.

Ich bedaure, dass die öffentliche Diskussion zu meiner Person zum Anlass genommen wird, die Linkspartei und die Bundestagsfraktion von „Die Linke“ politisch zu beschädigen. Ich glaube aber auch, dass gerade mein „Fall“ zum Anlass genommen werden könnte, endlich zu einer differenzierteren öffentlichen Debatte um Personen zu kommen, die zu DDR- Zeiten mit dem Ministerium für Staatssicherheit zu tun hatten, ob sie es wollten oder nicht.

Lutz Heilmann