„Demokratiegefährdende soziale Spaltung“:

Strafanzeige gegen Clement wegen Schmähung von Arbeitslosen

Nach Vorstellung der Partei Arbeit & soziale Gerechtigkeit – Die Wahlalternative (WASG) soll die Quasi-Betitelung von Langzeitarbeitslosen als „Parasiten“ in einer Publikation des Bundeswirtschaftsministeriums strafrechtliche Konsequenzen haben. Die WASG hat gegen den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement „wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 2) und des Verdachts der Volkverhetzung sowie wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung und anderer in Frage kommenden Gesetzesverstöße“ Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet.

In der von dem Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstandes, Sabine Lösing unterschriebenen Strafanzeige fordert die WASG „den Rechtsstaat auf, den strafrechtsrelevanten Handlungen des Bundesministers Einhalt zu gebieten“. Der Versuch der Bundesregierung, die Ursachen des völligen Scheiterns der HARTZ IV-“Reform“ auf das angebliche „Sozial-Schmarotzertum“ der Langzeitarbeitslosen und anderer Betroffener umzuleiten, schüre eine tiefe, demokratiegefährdende soziale Spaltung.

Mit dem Jargon den „Schmarotzers“ und des „parasitären Verhaltens“ werde an die niedrigsten Instinkte appelliert, um die „schweigende Mehrheit“ für einen schärferen Kurs gegen die Schwächsten der Gesellschaft zu gewinnen. Das zeige, dass bei der verantwortlichen politischen Führung die Hemmschwelle der politischen Kultur verfallen sei.

Wer wie Minister Clement unter den Beziehern der Grundsicherung des Arbeitslosengeldes II rund 20 Prozent „Abzocker“ und „Parasiten“ ausgemacht haben will – eine Quote, die überhaupt nicht begründet werden könne –, die den gesellschaftlichen Reichtum „verfrühstücken“, der habe den Boden der demokratischen Verfassung verlassen. „Wer mit dem Anspruch der bürgerlichen Anständigkeit eine Rufmordkampagne gegen Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger etc. betreibt, bedient sich rechtsextremistischer und faschistoider Muster und Denkfiguren“, meint die WASG. Damit werde versucht, von den eigentlichen Skandalen und eigenen Verfehlungen abzulenken. Der erste Skandal sei die Schönrechnung des Etatansatzes gewesen. Hätte die Bundesregierung ihren eigenen Armutsbericht zur Kenntnis genommen, wüsste sie nach Auffassung der WASG, dass die Zahl der Hilfebedürftigen in ihrer Regierungszeit angestiegen sei. Auch deshalb stiegen die Ausgaben für die Existenzsicherung.

Die wirklichen Skandale laut WASG: Steuerhinterziehung, Mehrwertsteuer-Betrug, Steuerfreiheit von Vermögen, Subventionsbetruges durch Unternehmen. Die wirklichen Skandale seien die beträchtlichen Steuerhinterziehungen, der massenhafte Betrug bei der Mehrwertsteuer, die faktische Steuerfreiheit von Vermögen, die vielfältigen Formen des Subventionsbetruges von Seiten der Unternehmen. Dennoch werde „immer wieder eine Missbrauchskampagne aufgelegt, um weiteren Abbau bei dem Sozialstaat zu legitimieren“.

Dem müsse auf allen Ebenen der Gesellschaft entgegengewirkt werden. Dem Versuch der Sozialspaltung müsse auf allen Ebenen öffentlich widersprochen  werden. Nach Auffassung der WASG sollte die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes rückgängig gemacht werden. Richtschnur sei die Dauer der Beitragszahlung.

Nach den Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes lägen die Regelsätze des ALG II mit 331 Euro im Osten beziehungsweise 345 Euro im Westen rund 20 Prozent unter der Armutsschwelle. Die Armutsschwelle für eine allein stehende Person liege bei 940 Euro pro Monat. Ein Regelsatz von 500,- Euro plus angemessene Unterhaltskosten sei daher vertretbar.

Nach Vorstellung der WASG ist auch die Anrechung von Vermögen und Hausbesitz „neu zu fassen, um zusätzliche individuelle Zukunftsvorsorge zu ermöglichen“. Zusätzlich zu den im laufenden Jahr auszuzahlenden 26 Milliarden Euro wären nach den Berechnungen der WASG für die vorgeschlagenen Veränderungen 10 bis 15 Milliarden Euro mehr aufzuwenden. „Bei entsprechendem Willen sind diese Einnahmen durch effektive Besteuerung und Einhaltung der bestehenden Steuergesetze aufzubringen“.

Weiterhin fordert die WASG, „die Kontroll- und Überprüfungsmaschinerie“ sofort abzustellen. Selbstverständlich sollten die Leistungen an eine Bedürftigkeitsprüfung gekoppelt sein. Aber für die Ausweitung des Kontrollapparates gebe es keinerlei Berechtigung. Die vom Arbeitsministerium veranlassten Kontrollanrufe seien ein politischer Skandal. Allen Angerufenen stünde ein Auskunftsverweigerungsrecht zu.