Kommentar:

Wird der Kündigungsschutz weiter eingeschränkt?

Nach ersten Gesprächen zwischen den Koalitionsparteien, hieß es zunächst, dass auf Drängen der SPD die Forderungen der Union nach weiterer Aufweichung oder gar Zerschlagung des Kündigungsschutzes vom Tisch sei. Nunmehr wurde bekannt, dass sich die Arbeitsgruppe zum Thema Arbeit sich auf das Gegenteil geeinigt habe. Politiker beider Parteien bestätigten, dass ausführlich über dieses Thema gesprochen wurde und „es zeichne sich Einvernehmen ab“. Offensichtlich trauen sich die „Volksparteien“ nicht zu, den Kündigungsschutz, eine der wichtigsten Errungenschaften der Arbeiterbewegung, völlig zu zerschlagen. Zunächst soll der Kündigungsschutz aber beim Abschluss neuer Arbeitsverträge wegfallen bzw. eingeschränkt werden. Scheinheilig soll ein „Wahlrecht“ eingeführt werden, wo die ArbeitnehmerInnen bei der Einstellung dann entscheiden können, ob sie den Kündigungsschutz weiter in Anspruch nehmen oder vertraglich den Verzicht auf eine spätere Kündigungsschutzklage unterzeichnen und dafür im Falle ihrer Entlassung eine gesetzlich geregelte Abfindung erhalten. Als ob es unter den heutigen Bedingungen einer millionenfachen Arbeitslosenarmee für die ArbeitnehmerInnen beim Antritt einer neuen Stelle irgendetwas zu „wählen“ gäbe. Es wird wohl kaum einen Chef bzw. Betrieb geben, der die Beibehaltung des Kündigungsschutzes vorziehen wird, denn schon seit Jahren wird von den Unternehmerverbänden gejammert, dass angeblich der gesetzliche Kündigungsschutz in Deutschland eines der größten „Einstellungs-Hindernisse“ sei. Er hat sie jedoch nicht daran gehindert, seit Anfang der 1990er Jahre über drei Millionen Arbeitsplätze zu vernichten. Sollte der Kündigungsschutz wie vorgesehen wegfallen, können die ArbeitnehmerInnen noch wirkungsvoller  unter Druck gesetzt und gegenseitig in Konkurrenz getrieben werden. Außerdem wird es einfacher für die Unternehmen das gesamte  Lohn- niveau weiter zu senken. Sollte die SPD jetzt auf die CDU-, CSU- und FDP-Forderungen einschwenken, wäre das ein weiterer Wahlbetrug, da dies im  Wider- spruch zu ihrer Wahlkampf-Propaganda steht. Deshalb müssen jetzt die ArbeitnehmerInnen und ihre Gewerkschaften die richtige Antwort geben. „Hände weg vom Kündigungsschutz!!“ (hg)