Wird der Kündigungsschutz weiter eingeschränkt?
Nach ersten Gesprächen zwischen den Koalitionsparteien, hieß
es zunächst, dass auf Drängen der SPD die Forderungen der Union
nach weiterer Aufweichung oder gar Zerschlagung des Kündigungsschutzes
vom Tisch sei. Nunmehr wurde bekannt, dass sich die Arbeitsgruppe zum Thema
Arbeit sich auf das Gegenteil geeinigt habe. Politiker beider Parteien
bestätigten, dass ausführlich über dieses Thema gesprochen
wurde und „es zeichne sich Einvernehmen ab“. Offensichtlich trauen sich
die „Volksparteien“ nicht zu, den Kündigungsschutz, eine der wichtigsten
Errungenschaften der Arbeiterbewegung, völlig zu zerschlagen. Zunächst
soll der Kündigungsschutz aber beim Abschluss neuer Arbeitsverträge
wegfallen bzw. eingeschränkt werden. Scheinheilig soll ein „Wahlrecht“
eingeführt werden, wo die ArbeitnehmerInnen bei der Einstellung dann
entscheiden können, ob sie den Kündigungsschutz weiter in Anspruch
nehmen oder vertraglich den Verzicht auf eine spätere Kündigungsschutzklage
unterzeichnen und dafür im Falle ihrer Entlassung eine gesetzlich
geregelte Abfindung erhalten. Als ob es unter den heutigen Bedingungen
einer millionenfachen Arbeitslosenarmee für die ArbeitnehmerInnen
beim Antritt einer neuen Stelle irgendetwas zu „wählen“ gäbe.
Es wird wohl kaum einen Chef bzw. Betrieb geben, der die Beibehaltung des
Kündigungsschutzes vorziehen wird, denn schon seit Jahren wird von
den Unternehmerverbänden gejammert, dass angeblich der gesetzliche
Kündigungsschutz in Deutschland eines der größten „Einstellungs-Hindernisse“
sei. Er hat sie jedoch nicht daran gehindert, seit Anfang der 1990er Jahre
über drei Millionen Arbeitsplätze zu vernichten. Sollte der Kündigungsschutz
wie vorgesehen wegfallen, können die ArbeitnehmerInnen noch wirkungsvoller
unter Druck gesetzt und gegenseitig in Konkurrenz getrieben werden. Außerdem
wird es einfacher für die Unternehmen das gesamte Lohn- niveau
weiter zu senken. Sollte die SPD jetzt auf die CDU-, CSU- und FDP-Forderungen
einschwenken, wäre das ein weiterer Wahlbetrug, da dies im Wider-
spruch zu ihrer Wahlkampf-Propaganda steht. Deshalb müssen jetzt die
ArbeitnehmerInnen und ihre Gewerkschaften die richtige Antwort geben.
„Hände weg vom Kündigungsschutz!!“ (hg)