Asylstatus widerrufbar: Die Anerkennung politisch Verfolgter als Asylberechtigte und Flüchtlinge kann grundsätzlich widerrufen werden. Voraussetzung ist, dass sich die Verhältnisse in ihrem Heimatland erheblich und dauerhaft geändert haben, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen müsse dabei mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen sein.
Die Sammelunterkunft für Flüchtlinge in Gudow wurde ausgebaut und frisch getüncht. Stolz auf dieses immer noch nicht einmal Mindesstandards erfüllende Werk lud der Landrat jetzt die Presse ein. An den völlig unzureichenden hygienischen und sanitären Verhältnissen (zweimal drei Gruppenduschen im Altbau), der mangelhaften Versorgung mit Lebensmitteln (Lebensmittelpakete statt Bargeld „es wird gegessen was vom Amt kommt”) sowie der sozialen Isoliertheit aufgrund der Abgeschiedenheit des Dorfes ändert dies nichts.
Das Sozialgericht Schleswig hat am 22.9.2005 über die Fage von Kürzungen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entschieden, wenn seitens der Behörden angenommen wird, dass ein geduldeter Flüchtling gegen Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung verstoßen haben soll. Das Sozialgericht hatte in dem konkreten Fall eine Beweislastentscheidung getroffen und die Kürzungen für rechtswidrig erklärt.
Die Lebenssituation von Menschen ohne Papiere wird zunehmend in der belletristischen Literatur thematisiert. Besonders der schwedische Autor Henning Mankell greift das Thema immer wieder in seinen Romanen auf. So auch in dem Roman „Tea-Bag“, aus dem Barney B. Hallmann am 13. November um 16 Uhr in der Kulturscheune, Hof Akkerboom lesen wird. Im Anschluss an die Lesung besteht Gelegenheit zum gemeinsamen Gespräch mit VertreterInnen des Netzwerkes für illegalisierte Menschen in Schleswig-Holstein.
Nach Landtags- und Bundestagswahl: Welche Perspektiven bestehen für die Flüchtlingssolidaritätsarbeit, insbesondere der „Bleiberechtskampagne” für geduldete Flüchtlinge mit Blick auf die anstehende Innenministerkonferenz in Karlsruhe? Welche Möglichkeiten bestehen für langjährig geduldete Menschen und welche Gefährdungen drohen Flüchtlinge, denen ein Widerrufverfahren droht, nach der neuen Erlasslage des Kieler Innenministeriums? Um diese und andere Fragen wird es am 16. November, 18 Uhr in Husum im Kreishaus, Marktstr. 6, beim Offenen Forum des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein gehen.
Das Café Exil ruft zur Beteiligung an der wöchentlichen Mahnwache gegen Abschiebung vor der Zentralen Ausländerbehörde Hamburg auf.
Weitere Infos unter: http://www.hamburgasyl.de/termine.htm#anker4
Vom 07.-09.12.2005, parallel zur Innenministerkonferenz, veranstaltet „J.O.G. - Jugendliche ohne Grenzen“ in Karlsruhe als UnterstützerInnen der Kampagne von „Hiergeblieben!“ eine bundesweite Kinder- und Jugendkonferenz zum Thema Kinder- und Menschenrechte sowie Bleiberecht. Auch Kinder und Jugendliche aus der gesamten Bundesrepublik, die unter Vorbehalt in Deutschland leben müssen u./ o. die sich für andere Kinder und Jugendliche einsetzen, werden als BotschafterInnen der Länder und als Expertinnen und Experten in eigener Sache über diese Themen beratschlagen und über die Situation in den Bundesländern berichten.
Bei einem Brand im Abschiebelager am Amsterdamer Flughafen Schiphol
sind Ende Oktober elf Abschiebehäftlinge in den Flammen ums Leben
gekommen. 15 weitere Flüchtlinge wurden verletzt. (gho)