Die Hartz - Gesetze:

Laut EuGH Diskriminierung älterer ArbeitnehmerInnen

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen ältere ArbeitnehmerInnen nicht ohne Einschränkungen immer wieder befristet beschäftigt werden. Die von Rot- Grün in Deutschland eingeführte Regelung sei inhaltlich zu weitgehend und daher diskriminierend für Ältere, heißt es in dem verkündeten höchstrichterlichen Urteil. Nach Ansicht der Richter geht das Gesetz über das hinaus, was zur besseren Eingliederung Älterer in den Arbeitsmarkt erforderlich wäre. Das Gesetz beinhaltet, dass allen ArbeitnehmerInnen vom 52. Lebensjahr an unterschiedslos und bis zum Ruhestand befristete sowie unbegrenzt häufig verlängerte Arbeitsverträge angeboten werden können. Ältere Beschäftigte liefen damit Gefahr, von festen Beschäftigungsverhältnissen ausgeschlossen zu sein. Grundsätzlich stellten die Richter fest, dass ein solches Gesetz nur dann rechtens sei, wenn es die Eingliederung arbeitsloser älterer ArbeitnehmerInnen fördere. Das Gesetz müsse aber angemessen sein, was in Deutschland nicht gegeben sei.

(hg)