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auf & davon

Am 25. Januar soll auf dem Flüchtlingsratsforum Hauptthema das geplante Ausreisezentrum in Neumünster sein. Dort wird es Informationen über Struktur und Zielsetzung geben. Beim letzten Treffen des Bleiberechtsbündnisses Schleswig-Holstein hatte man/frau sich schon darauf verständigt eine landesweite Demonstration wahrscheinlich am 18. März zu veranstalten. Das Bleiberechtsbündnis will eine Broschüre zum Thema Ausreisezentrum rausbringen. Dort soll eine Stellungnahme des Bündnisses, auch von anderen sowie Erfahrungsberichte aus anderen Lagern veröffentlicht werden. Wichtig wäre ein Unterstützungsangebot für die Betroffenen.

Erfreuliches gibt es aus dem Rendsburger Abschiebeknast zu berichten. Dort hat sich, wie die Rendsburger Tagespost es so schön formulierte, eine "Flucht wie im Kino-Klassiker" abgespielt. Drei Flüchtlinge, von denen einer ein paar Tage später hätte in die Türkei abgeschoben werden sollen, schafften es die Gitterstäbe ihrer Zelle durchzusägen und sich an Bettlaken und Kleidungsstücken abzuseilen und die mit Nato-Draht gesicherten Mauern zu überwinden. Positiv zu verzeichnen ist auch, dass der Gefängnisleiter höhere Sicherheitsstandards nicht für nötig hält und darauf hinweist, dass es sich bei den Abschiebehaftinsassen keineswegs um Straftäter handelt, sondern um Menschen, die in Deutschland ohne Aufenthaltsgenehmigung leben.

Am 2. Februar soll vor dem Amtsgericht Segeberg ein Prozess gegen Neonazis stattfinden, die eine kurdische Familie drangsaliert haben.

Am Dienstag, 18. Januar wurde in Lübeck der Opfer des Brandes in der Hafenstraße vor zehn Jahren gedacht. Bei dem Feuer in der Gemeinschaftsunterkunft waren zehn Menschen, darunter sechs Kinder, ums Leben gekommen. 38 Flüchtlinge wurden schwer verletzt. Nach der Gedenkveranstaltung fand eine  Podiums- diskussion mit dem Früheren Lübecker Bürgermeister Michael Bouteiller statt. Er hatte sich nach der Katastrophe für die Opfer eingesetzt und ihnen u.a. ohne Zustimmung des Innenministeriums Pässe ausgestellt, damit sie zur Beisetzung ihrer Angehörigen in ihre Heimatländer fahren konnten. (Weiteres dazu in dieser Ausgabe.)

Am 24.12.05, fand in der Hamburger Innenstadt eine Demonstration gegen die Abschiebungen nach Afghanistan statt. An die 1000 Menschen, vor allem afghanische Frauen, Männer und Kinder, nahmen daran teil, und durch das ungewöhnliche Datum erzeugte die Demo recht viel Aufmerksamkeit bei den letzten WeihnachtseinkäuferInnen. Die große Anzahl der TeilnehmerInnen und die gute Stimmung haben Mut gemacht, weiter zu kämpfen gegen die menschenrechtswidrige Abschiebepolitik des Hamburger Senats und auch anderer Regierungen in Deutschland und Europa. Einige junge Afghanen haben eine Website gemacht, auf der sie neueste Infos zu den Abschiebungen nach Afghanistan veröffentlichen: www.abschiebungstopp.de

Ausländische Väter dürfen nicht abgeschoben werden, wenn das dem Wohl ihres in Deutschland lebenden Kindes widerspricht. Wie das Bundesverfassungsgericht entschied, gilt dies auch, wenn Väter mit ihren Kindern nicht zusammenleben und sie nur alle zwei Wochen treffen. Die Karlsruher Richter gaben damit einem Mann Recht, der sich gegen seine Abschiebung mit dem Argument gewehrt hatte, er könne dann die Beziehung zu seiner Tochter nicht aufrechterhalten.

(gho)