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Deutsche Beflaggungsordnung

Das Bundesinnenministerium weist die deutsche Bevölkerung darauf hin, dass unmittelbar nach dem Ende der Fußball-Weltmeisterschaft alle auf den Köpfen aufgepflanzten Deutschlandfahnen ordentlich zusammenzulegen sind und bis auf Weiteres in den Köpfen staubfrei aufbewahrt werden müssen. Die Wiederbeflaggung ist nur noch auf ausdrückliche Anordnung des Bundesbeflaggungsministers gestattet, und zwar

• zur Herstellung eines nationalistischen Taumels bei der Verabschiedung der nächsten Reform-Gesetze

• zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei zentral verordneten Konsum-Events, oder

• bei den nächsten Feierlichkeiten zur Vernichtung tausender Arbeitsplätzen in Deutschland.

Der Bundesinnenminister.

Aus: „Deutscher Einheit(z)-Textdienst“ von Werner Lutz www.einheiztext.de