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Aus Anlass des Weltkindertages am 20. September haben der Flüchtlingsrat und der Verein „Lifeline“ mehr Rechte für minderjährige Flüchtlinge gefordert, die ohne Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland kommen. Entgegen einschlägigen Bestimmungen des  Völker- rechts werden sie hierzulande wie Erwachsene behandelt, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das kann bedeuten, dass 16-jährige Kosovo-Albaner, die ohne die nötigen Papiere auf dem Weg zu ihren Verwandten in Skandinavien sind, einfach in   Ab- schiebehaft genommen werden, und zwar ohne Rechtsbeistand. Andere müssen, wenn sie ihren 16. Geburtstag erreichen,  Jugendhilfeeinrichtungen verlassen und werden ohne Betreuung in Asylunterkünfte gesteckt. „Lifeline“ versucht für diese Jugendlichen Vormünder zu organisieren und auszubilden, die ihnen beim Umgang mit den Behörden helfen.

Von Hamburg aus wurden Mitte September in einer Sammelabschiebung 40 Menschen nach Westafrika ausgeflogen. Einige von ihnen waren bereits in der Woche davor überraschend in Abschiebehaft genommen wurden und bekamen nicht einmal mehr die Gelegenheit sich von Verwandten und Freunden zu verabschieden. Das Café EXIL in Hamburg, das den Fall publik machte, verurteilte scharf die Behandlung der Abgeschobenem, bei denen es sich meist um abgelehnte Asylbewerber handelte: „Abschiebehäftlinge sind keine  Straftäter! ... Wie lange noch werden Fluchtursachen ignoriert? Asyl verwehrt? Und mit diktatorischen Regimen kooperiert, um Flüchtlinge leichter abzuschieben?“

Das Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein fordert gemeinsam mit anderen, dass sich die Innenminister des Bundes und der Länder endlich auf eine weit reichende Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland Geduldete verständigen. Zugleich wird auf Pferdefüße verwiesen, die sich im bevorstehenden Beschluss der Innenminister abzeichen: Die meisten Betroffenen können bisher wegen  bestehender Arbeitsverbote ihren Lebensunterhalt nicht selbständig bestreiten. Dies und eine Vielzahl weiterer Bedingungen zur Voraus- setzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu machen, würde die Bleiberechtsregelung ins Leere laufen lassen. Zudem fordert das Bündnis, dass der Gesetzgeber durch eine Änderung von § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz sicherstellt, dass Menschen in Zukunft nicht mehr mit sogenannten Kettenduldungen in Deutschland leben müssen. Gegenwärtig geschehe das genaue Gegenteil: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gegen Zehntausende anerkannte Flüchtlinge sogenannte Widerrufsverfahren eingeleitet um ihnen den Flüchtlingsstatus wieder abzuerkennen - mit dem Ergebnis, dass sie erneut in die Duldung geraten. Die Betroffenen, darunter viele Flüchtlinge aus dem Irak, können nicht zurück in ihr Herkunftsland, weil dort auch weiterhin Chaos und kriegerische Auseinandersetzungen herrschen.

In Berlin entsteht hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und entgegen der Versprechen des PDS-SPD-
Senats ein Ausreisezentrum. Geduldete sollen dort mit Vollverpflegung und ohne Bargeld untergebracht und mürbe gemacht werden, damit sie „freiwillig“ ausreisen, berichtet die Berliner „Initiative gegen das Chipkartensystem“. Im Rahmen eines internationalen Aktionstags für Migration sind am 7. Oktober Aktionen gegen das Abschiebelager geplant.

(wop)