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„Gesundheitsreformen“ in der Bundesrepublik Deutschland

Die beschlossenen, so genannten Gesundheitsreformen“ seit 1976  sind Sparmaßnahmen, die erheblichen Leistungsabbau für die Versicherten bedeuteten.

2004 Gesundheitsmodernisierungsgesetz unter Ulla Schmidt (SPD) (erhöhte die Eigenbeteiligung der Patienten umfassend. Zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal, zehn Prozent Zuzahlung bei Arznei- und Hilfsmitteln - mindestens fünf und höchstens zehn Euro, zehn Euro pro Krankenhaustag begrenzt auf 28 Tage. Nicht ver-schreibungspflichtige Arzneimittel, Fahrtkosten und Brillen müssen komplett vom Patienten getragen werden, Entbindungs- und Sterbegeld werden gestrichen. Die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen beträgt seitdem zwei Prozent (für chronisch Kranke ein Prozent) des jährlichen Bruttoeinkommens)

2002 Beitragssatzsicherungsgesetz "BSSichG" unter Ulla Schmidt (SPD) (u. a. Kürzung des Sterbegeldes, weitere Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser)

2002 Gesetz zur Begrenzung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz - AABG)

2001 Gesetz zur Ablösung des Arznei- und Heilmittelbudgets (Arzneimittelbudget-Ablösungsgesetz - ABAG)

2000 GKV-Gesundheitsreform (u. a. Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser. Regress bei Überschreitung des Budgets)

1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (SPD-Grüne) (u. a. Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei- und Heilmittelbudgets. Auch die nach 1978 Geborenen hatten wieder Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz. Die Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel wurden gesenkt.)

1997 GKV-Neuordnungsgesetze unter Horst Seehofer (CSU) (u. a. weiter erhöhte Zuzahlungen für Arzneien und Heilmittel zwischen 4,50 und 6,50 Euro. Ein Krankenhaustag kostete 7 Euro - “Krankenhaus-Notopfer”, Kuren bis zu 12,50 Euro. Zudem wurde der Kassenzuschuss für Zahnersatz bei allen vor 1979 Geborenen bis auf Ausnahmen gestrichen. Erhöhte Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten)

1996 Beitragsentlastungsgesetz (u. a. Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind (galt bis 1998), keine Erstattung mehr zu Brillengestellen, erhöhte Zuzahlungen für Arzneimittel, Leistungs-kürzungen und Zuzahlungserhöhungen bei Kuren, Absenkung des Krankengeldes)

1993 Gesundheitsstrukturgesetz "GSG", auch bekannt als "Lahnstein-Kompromiss" unter Horst Seehofer (CSU) (u. a. freie Kassenwahl ab 1997 für alle Versicherten, Einführung der Budgetierung, erhöhte Zuzahlungen für Medikamente, Zuzahlungen bei Zahnersatz und Heilmitteln sowie für die Krankenhausbehandlung erhöht. Die Beträge für Medikamente wurden nach Packungsgröße gestaffelt)

1989 Gesundheitsreformgesetz "GRG" -unter Norbert Blüm (CDU) (u. a. "Negativ-liste” für Medikamente(Festbeträge, bei höheren Preisen muss der Patient die Differenz übernehmen), höhere Rezeptgebühr für Arzneimittel ein. Bei nicht preisgebundenen Präparaten betrug der Aufschlag 1,50 Euro. Die Klinik-Zuzahlung wurde verdoppelt. Einführung der Zuzahlung im zahnärztlichen Bereich)

1983 Haushaltsbegleitgesetz (nun 1 Euro pro Medikament, der Tag im Krankenhaus kostete 2,50 Euro pro Tag - höchstens 35 Euro; Krankenversicherung der Rentner nicht mehr beitragsfrei)

1982 Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (nun 75 Cent pro Medikament, für Brillen und bei Heilmitteln wie Massagen, Bädern 2 Euro pro Verordnung. Auch für Brillen wurden vier Mark fällig)

1977 Kostendämpfungsgesetz (u. a. Arzneimittel-Höchstbeträge und Leistungsbeschränkungen, Bagatell-Medikamente werden nicht mehr bezahlt, Zuzahlungen pro Arznei-, Verbands- und Heilmittel werden eingeführt. Früher hatten die Versicherten eine Gebühr von höchstens 1,25 Euro pro Rezept nun 50 Cent pro Medikament. Die Obergrenze der Eigenbeteiligung bei Zahnersatz von 250 Euro wurde gestrichen.)

1976 Absenkung des Beitrages der Rentenkassen zur Krankenversicherung der Rentner von 17% auf 11%. Eine Rentenerhöhung wäre ohne diese Maßnahme im Bundestagswahljahr 1976 nicht möglich gewesen.

hg