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Seit dem 4. Oktober, befinden sich die Bewohner des sieben Kilometer von Oldenburg in Oldenburg entfernten Flüchtlingslagers Blankenburg im unbefristeten Streik. Konkret heißt das: Sowohl das Kantinenessen als auch die lagerinternen 1-Euro-Jobs werden boykottiert. Am Tag zuvor hatten 200 von ihnen vor dem Sozialamt in Oldenburg demonstriert. Auslöser der Aktionen ist ein Lagersystem, dass auf  Kontrolle, Entwürdigung und Zermürbung zielt. Statt Zwangsverpflegung durch unausgewogenes und ungenießbares Einheitsessen fordern die Streikenden das Recht, ihre Nahrung selbst gemäß ihrer Vorlieben und Gewohnheiten zubereiten zu können. Des weiteren fordern die Flüchtlinge eine angemessene und hiesigen Standards angepasste medizinische Versorgung, eine Unterbringung in eigenen Wohnungen nach spätestens drei Monaten und eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Nach verschiedenen rassistischen Ausfällen rechter Fußballfans gegen farbige Spieler hat der Deutsche Fußballbund gegen die Vereine Hansa Rostock und Alemannia Aachen Geldstrafen von mehreren zehntausend Euro verhängt. In Rostock hat sich die große Mehrheit der Fans inzwischen deutlich von den Rechten distanziert.

Das Innenministerium Schleswig-Holsteins hat per Erlass an die Behörden eine Vorgriffsregelung zum Bleiberecht auf den Weg gebracht. Die darin enthaltenen Kriterien könnten bereits eine Einigung der auf der Innenministerkonferenz in Nürnberg zu beschließenden Regelung widerspiegeln.

Unsere christlich sozialdemokratische Bundesregierung lässt per Pressedienst des Bundestages wissen: Erst kommt das Asyl- und Ausländergesetz und dann das Kindeswohl. In der Praxis heißt das: „Wie die Regierung mitteilte, hat die Bundespolizei 75 minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung vom 1. Oktober 2005 bis 30. Juni 2006 aufgegriffen. 41 Flüchtlinge seien jünger als 16 Jahre gewesen. Allein im Bundesland Hessen seien 43 unbegleitete Minderjährige gestellt worden. Nach Auskunft der Bundesregierung prüfen die Grenzbehörden in solchen Fällen, ob sie die Jugendlichen in ihre Heimat zurückschicken können. Das Jugendamt werde eingeschaltet, wenn eine Abschiebung nicht möglich sei, oder wenn Minderjährige in Abschiebehaft genommen würden. Bei einer sofortigen Abschiebung werde das Jugendamt normalerweise nicht informiert.“

Anlässlich des Jahrestages der dramatischen Ereignisse in spanischen Enklaven Ceuta und Melilla vor einem Jahr kritisiert die Flüchtlingshilfsorganisation ProAsyl, dass die europäische Staaten weiter an militärischen Antworten auf das Flüchtlingsproblem arbeiten. Anfang Oktober 2005 wurden hunderte afrikanische Flüchtlinge und Migranten  bei Versuchen verletzt, in die spanischen Exklaven in Nordafrika einzureisen. Nach offiziellen Angaben kamen elf Menschen durch Schüsse marokkanischer und spanischer Grenzbeamter ums Leben. Andere Flüchtlinge starben an Verletzungen, die sie sich bei dem Versuch, über die Zäune zu klettern, zugezogen hatten. Statt die Verantwortung für die Todesfälle und Misshandlungen durch das Militär zu übernehmen, leitete die spanische Regierung am 6. Oktober 2005 Massenabschiebungen nach Marokko ein. Ohne Prüfung des Einzelfalles und die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, wurden die Flüchtlinge unter Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention abgeschoben.  (wop)