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Krankgemeldet? So behältst Du Deinen Job

Was erlaubt und was verboten ist

Kranke ArbeitnehmerInnen stellen sich häufig diese Fragen: "Darf ich eigentlich einkaufen, wenn ich krankgeschrieben bin? Darf ich ins Kino?" In vielen Fällen dürfen sie. Denn nicht jedeR Kranke muss zu Hause bleiben. Wann Du Dich auch mit einem gelben Schein unter Leute begeben darfst. In Sachen Krankschreibung sind viele ArbeitnehmerInnen verunsichert. Sie sind nicht ausreichend über ihre Rechte und Pflichten informiert oder schleppen sich gar krank zur Arbeit, um nicht ihren Job zu gefährden. Die Gesetzgebung macht es Betroffenen auch nicht leichter. Entscheidende Punkte sind schwammig formuliert und verwirren Kranke eher, als dass sie Fragen  be- antworten. Deshalb fehlen ArbeitnehmerInnen immer weniger. In den ersten zehn Monaten des Jahres ist nach Angaben der  Betriebskrankenkassen der Krankenstand von 3,5 Prozent auf 3,4 Prozent gesunken.

Aber ist die Angst vor einem Jobverlust tatsächlich begründet? Wie schnell darf der Arbeitgeber Ihnen kündigen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Darf ich in den Supermarkt?

Im Arbeitsrecht gilt folgende Regel: "Krankgeschriebene ArbeitnehmerInnen dürfen nichts unternehmen, was die Genesung verzögert oder gar gefährdet."  Aktivitäten sind also durchaus erlaubt – wenn sie den Heilungsprozess nicht behindern. Das ist schwammig formuliert und lässt viel Spielraum. Wenn Du von der alljährlichen Grippe- oder Erkältungswelle erwischt wirst, brauchst Du Dich nicht gleich in Ihrer Wohnung zu verschanzen. Da auch Kranke etwas essen müssen, ist der Gang zum Supermarkt durchaus erlaubt. Das gilt auch für den Gang zur Apotheke. Stundenlange Shopping-Touren sind dagegen tabu.

Darf ich krank in den Urlaub?

Ein heikles Thema ist das Verreisen während einer Krankheit. Grundsätzlich sind auch Reisen erlaubt, wenn sie den Genesungsprozess fördern. Wer wegen chronischer Erschöpfung krankgeschrieben ist, darf sehr wohl ein paar Tage verreisen, um ausgedehnte Spaziergänge zu unternehmen. Frische Luft gilt als heilungsfördernd. Nächtelange Feiern mit den Kegelfreunden auf Malle solltest Du Dir verkneifen. Ein wichtiger Punkt sind die Entfernungen, die Du zurücklegen willst. Vorgeschriebene Kilometerzahlen gibt es nicht. Die Reise zum Urlaubsort sollte, abhängig von der Krankheit, nicht zu anstrengend sein.
Tipp: Wer auf Nummer Sicher gehen will, lässt sich die Reise von seiner Ärztin/seinem Arzt genehmigen.

Darf ich trotz Krankschreibung arbeiten?

In keinem Fall darfst Du Deiner Arbeit nachgehen, wenn Du krankgeschrieben bist. Damit riskierst Du Deinen Versicherungsschutz. Wer vorzeitig wieder gesund wird, kann nur dann ins Büro, wenn der Chef zustimmt und die Ärztin/der Arzt eine Gesundschreibung vorgenommen hat.

Darf ich Sport treiben?

Sportliche Aktivitäten sind erlaubt, wenn sie dazu beitragen, dass die/der Kranke wieder gesund wird. Auch hier hängt der Spielraum von der Krankheit und der jeweiligen Situation ab. Wie bereits erwähnt, spricht absolut nichts gegen Spaziergänge. Auch Schwimmen oder Gymnastik gelten als gesundheitsfördernd. Ausnahme: Jede Aktivität ist tabu, wenn ärztlich strikte Bettruhe verordnet ist.

Darf ich ausgehen?

Hat der Arzt nicht strikte Bettruhe verordnet, musst Du Dir nicht jeden Kino- oder Restaurantbesuch verkneifen. Das hessische Arbeitsgericht erlaubte einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin sogar die Feier ihrer Silberhochzeit (Aktenzeichen 9 Sa 271/97). Aber auch hier gilt: Es kommt auf die Krankheit an. Wer mit einer schweren Bronchitis in einer verräucherten Kneipe erwischt wird, riskiert eine Abmahnung.

csk