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Es ist ja nicht so, dass Deutschland träge und unkreativ wäre. Zwar verzichten deutsche Autokonzerne im Vertrauen auf ihre Lobby in Berlin und Brüssel darauf, ihre Dreckschleudern wenigsten ein bisschen klimafreundlicher zu machen, wie etwa die asiatische Konkurrenz. Aber wenn es um bizarre Schikanen geht, mit denen Einwanderern und Flüchtlingen das Leben schwer gemacht werden soll, so ist der deutsche Amtsschimmel überaus erfindungsreich: So ist es geduldeten Flüchtlingen nach einer Information des Flüchtlingsrates verboten, sich ehrenamtlich in Sportvereinen, in sozialen Einrichtungen oder kulturellen Projekten zu engagieren. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und im Wiederholungsfall gar um eine Straftat. Darauf muss man erst einmal kommen. Diverse schleswig-holsteinische Verbände haben nun Innenminister Ralf Stegner (SPD) aufgefordert, sich im laufenden Verfahren der Änderung des Zuwanderungsgesetzes für die Abschaffung dieser bürokratischen Monstrosität einzusetzen.

Auch einmal eine halbwegs positive Nachricht: Aufgrund der verschlechterten Lage auf Sri Lanka hat der Bundesinnenminister seinen Kollegen in den Ländern einen zunächst auf drei Monate befristeten partiellen Abschiebestopp für Tamilen vorgeschlagen.

Empfänger von ALG II kennen das aus leidvoller Erfahrung: Mit verlässlichen Informationen ist nicht zu rechnen, wenn man zu einer deutschen Behörde geht. Schon gar nicht, wenn der informelle Arbeitsauftrag der Behörde lautet, Anspruchsberechtigte zu schikanieren und abzuwimmeln. So ergeht es nach Auskunft des Flüchtlingsrates Schleswig-Holsteins auch manchem Flüchtling. Immer wieder komme es vor, dass diese „über die bestehende Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung gemäß Bleiberechtsregelungen nur  unzu- reichend informiert sind oder auch bei ihren Anfragen zu diesem Thema von Behörden vorschnell abgewiesen werden.“ Das Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein hat daher Informationen insbesondere für potentiell von der Anwendung einer Bleiberechtsregelung Begünstigte, Geduldete oder anders noch nicht aufenthaltsgesicherte Personen zusammengestellt. Eine deutsche Version findet sich unter www.frsh.de/behoe/BleiberechtsregelungSH-html. Übersetzungen in verschiedene Sprachen sind in Abeit.

Und noch eine gute Nachricht: Im Vorgriff auf die Regelungen, die mit der Änderung des Zuwanderungsgesetzes geplant sind, hat die Nürnberger Zentrale der Arbeitsagenturen diese angewiesen, bei seit mindestens vier Jahre in Deutschland lebenden Geduldeten nicht mer zu prüfen, ob ein von denen gewünschter Arbeitsplatz vielleicht auch mit einem Deutschen oder EU-Ausländer zu besetzen ist. Vorrangprüfung nennt man das. Damit könnte für diese Personen die Arbeitssuche etwas leichter werden, die wichtig ist, um die von den Inneministern versprochene Verfestigung des Aufenthaltrechts zu bekommen.

Am 21. berichtet die ehemalige niederländische Parlamentarierin Farah Karimi, die einige Monate in Kabul gearbeitet hat, über ihre dortigen Erfahrungen: Titel der Veranstaltung: Afghanistan – Nation Building oder Krieg ohne Ende? Näheres im Terminkalender und auf www.frsh.de.

Murat Kurnaz aus Bremen hat ein Buch über seine Gefangenschaft im US-Folterlager Guantanamo geschrieben. Am 5. Juni findet im Audi MAx der Uni dazu eine Veranstaltung statt. Siehe Treminkalender.

  (wop)