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Hintergrund Pflegeversicherung

Im Jahre 2005 waren knapp 2,1 Millionen Menschen hilfsbedürftig. Davon wurden ca. 1,4 Millionen zu Hause gepflegt. Hilfsbedürftig sind Menschen die auf Dauer oder für mindestens sechs Monate Hilfe beim Essen, Waschen, An- und Ausziehen, der Bewegung oder der Versorgung im Haushalt erforderlich ist. Voraussetzung dabei: Die Hilfe muss mindestens 90 Minuten täglich nötig sein. Dabei müssen mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege - Körperpflege, Essen und Mobilität - verwendet werden.

Die Pflegestufen definieren, wie groß der Pflegebedarf ist, und sie sind entscheidend für die Höhe der Leistungen. Bei Pflegestufe eins ist Hilfe mindestens 90 Minuten täglich notwendig, dabei 45 Minuten für die Grundpflege. Bei Stufe zwei sind es mindestens drei Stunden (zwei Stunden Grundpflege), bei Stufe drei sind es fünf Stunden (vier Stunden Grundpflege). Festgelegt wird die Pflegestufe vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen bzw. Gutachter der privaten Pflegeversicherung. Hier sind knapp 60 Prozent in Stufe eins eingeordnet, ein Drittel in Stufe zwei, ein knappes Zehntel in Stufe drei. Die Pflegeversicherung hilft zu Hause durch Zahlung von Pflegegeld. Damit können Familienangehörige oder andere pflegende Personen entlohnt werden. Werden professionelle Pflegedienste eingesetzt, werden die Kosten bis zu einer gewissen Höhe übernommen. Das gilt auch für die stationäre Pflege, je nach Pflegestufe beträgt es 205, 410 oder 665 Euro monatlich.

Beim Einsatz von professionellen Pflegediensten für die Pflege zu Hause beträgt es je nach Pflegestufe bis zu 384, 921 oder 1432 Euro monatlich. Stationär ist der Anteil der schwerst Pflegebedürftigen in Stufe drei mit 20 Prozent doppelt so hoch wie bei der ambulanten Pflege. Jeweils rund 40 Prozent sind hier in Stufe eins und zwei eingestuft. In Pflegeheimen übernimmt die  Pflegeversicherung Kosten je nach Pflegestufe bis zu 1023, 1279 oder 1432 Euro. Es gibt allerdings je nach den Pflegestufen  Härtefallregelungen wo ambulant wie auch stationär mehr Kosten übernommen werden können. Die gesamten Kosten eines Pflegeheims sind in der Regel nicht gedeckt. Wenn das Geld für das Pflegeheim nicht reicht müssen die  unterhaltspflichtigen Verwandten zahlen. Bei Pflegebedürftigen dürften das in erster Linie die Kinder sein - vorausgesetzt, deren Einkommen und Vermögen sind groß genug für den so genannten Elternunterhalt. Sonst muss die Sozialhilfe die Kosten übernehmen.