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Die Umweltschutzorganisation Greenpeace geht davon aus, dass es in den nächsten 30 Jahren weltweit 200 Millionen Klimaflüchtlinge geben wird, wenn weiter wie bisher Treibhausgase in die Luft geblasen werden. Das belegt eine Studie, die die Organisation am 19. Juni aus Anlass des UN-Weltflüchtlingstages vorgelegt hat. Insbesondere in den ärmsten Ländern der Welt würden sich die  Lebensbedingungen für Hunderte Millionen Menschen so dramatisch verschlechtern, dass sie nur überleben werden können, wenn sie ihre Heimat verlassen. Schon heute sind mehr als 20 Millionen Menschen vor den Auswirkungen des Klimawandels auf der Flucht, berichten dioe Umweltschützer. Besonders betroffen seien unter anderem die Sahel Zone in Afrika, Bangladesh und viele Inseln im Südpazifik. Greenpeace weist auf die doppelte Ungerechtigkeit hin, die dahinter steckt: Die am härtesten Betroffenen haben am wenigsten zum Problem beigetragen. „Auch die Bundesregierung muss sich endlich dem Thema Klimaflüchtlinge stellen. Deutschland muss Verantwortung übernehmen und den betroffenen Staaten finanzielle Hilfe sowie den Menschen auf der Flucht Asyl zukommen lassen“, fordert Greenpeace Klima-Experte Andree Böhling. „Bisher verleugnen die Industriestaaten als Hauptverursacher die Existenz der Klimaflüchtlinge und schotten sich mit geltendem Flüchtlingsrecht gegen sie ab.“

Am 14. Juni, kurz nach Redaktionsschluss der letzten Ausgabe, hat der Bundestag über verschiedene Änderungen am  Zuwanderungs- gesetz abgestimmt. Sevim Dagdelen von der Linksfraktion meint dazu: „Nach der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl hat die Koalition heute im Innenausschuss einen weiteren Angriff auf die Menschenwürde von Flüchtlingen, Migrantinnen und Migranten abgesegnet.“ In einem Schnellverfahren sei der Gesetzentwurf der Bundesregierung durchgepeitscht worden. Zahlreiche offenkundige EU-Rechts- und Grundrechtsverstößen im Gesetzentwurf seien ignoriert worden. „Nicht einmal zwingende Mindestnormen der EU-Richtlinien wie etwa zum Schutz für Kriegsflüchtlinge, zur Beachtung des Kindeswohls und zur Sicherstellung der Behandlung von besonders Schutzbedürftigen werden umgesetzt.“ Lale Akgün von der SPD, bezeichnete das neue Gesetz als „Gesetz gegen Türken“, da vorgesehen ist, dass nachzugswillige Ehepartner aus der Türkei Deutschkenntnisse nachweisen müssen. Dieser Nachweis gelte jedoch nicht für nachzugswillige Ehepartner aus den USA und aus Japan. Die Türkische Gemeinde hält das für einen Grundgesetzbruch und will Personen unterstützen, die gegen das Gesetz vor Gericht ziehen.

Angesichts der sich zuspitzenden Lage auf Sri Lanka hat das  Landesinnenministeriums einen Abschiebestopp für ausreisepflichtige Personen aus diesem Land erlassen. Das südasiatische Land wird seit Jahren von einem Bürgerkrieg zwischen Aufständischen der Minderheit der Tamilen und der singalesischen Zentralregierung beherrscht. Seit einigen Monaten sind diese Kämpfe wieder eskaliert. Der Flüchtlingsrat begrüßt ausdrücklich, dass der Kieler Erlass Abschiebungen nach Sri Lanka ohne regionale Ausnahmen für das gesamte Land ausschließt. Da weder eine Befriedung noch die Minderung derzeit bestehender Rückkehrgefährdungen weithin unabsehbar sind, empfiehlt der Flüchtlingsrat eine Verlängerung des Abschiebestopps über die derzeitige Befristung bis Ende August hinaus.

(wop)