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Privater Briefzusteller PIN Mail:

Vordemokratische Methoden

Ver.di fordert  eine faire Behandlung für alle KollegInnen im Postdienstebereich. Anonym hatten sich KollegInnen der PIN Mail über die skandalösen Arbeitsbedingungen bei der PIN geäußert. Angesichts des tatsächlichen Stundenverdienstes von 3,36 Euro in dem  dargestellten Fall war dies auch mehr als berechtigt. Die PIN unterstellt diese Äußerungen einem Betriebsratsmitglied und will ihn deshalb außerordentlich kündigen. „Damit zeigt PIN einmal mehr ihr wahres Gesicht. Gegenüber der Öffentlichkeit wird stets die soziale Gesamtverantwortung propagiert, gegenüber den Beschäftigten jedoch eine unverantwortliche Lohndrückerei und Scheindemokratie praktiziert“, sagte der für den Postbereich im Norden zuständige ver.di – Landesfachbereichsleiter Wolfgang Abel. In Hamburg liegt das Lohnniveau der PIN mindestens 30 % unterhalb des maßgeblichen Flächentarifvertrages und mehr als 40 % unterhalb des  Haustarif- vertrages der Post. In Schleswig-Holstein liegt das  Bezahlungsniveau um 70 % unterhalb des Flächentarifvertrages und mehr als 80 % unterhalb der Post. „Angesichts dieses Lohndrückerniveaus sollten die Verursacher dieser sozialen Apartheid und nicht die Beschäftigten, die sich dagegen zu Recht wehren, gefeuert werden“, betonte Abel weiter. Dieser Vorgang belegt aber auch, dass der am 04.09.07 abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag für die Postbranche mehr als berechtigt ist.

ver.di hatte sich mit dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. auf einen Mindestlohntarifvertrag für die rund 200.000 Beschäftigten der Postdienstebranche geeinigt. Der Mindestlohn für die Beschäftigten bei Briefdienstleistern liegt zwischen acht und 9,80 Euro. „Dieser Vertrag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu fairen und sozialen Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der Postdienstebranche“, machte Andrea Kocsis vom ver.di-Bundesvorstand deutlich. Die Untergrenze von acht Euro stelle sicher, dass die Beschäftigten ihren Lebensunterhalt mit ihrer Arbeit bestreiten könnten und nicht auf ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen seien. Die in dem  Tarifvertrag vorgesehenen Ost-West-Differenzierungen trügen den aktuellen Einkommensstrukturen Rechnung. Der Vertrag sehe darüber hinaus einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn ab 2010 vor. Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigte in Betrieben, die  Brief- sendungen beförderten. Damit seien die Bestimmungen des Postgesetzes umgesetzt und gleichzeitig ausgeschlossen, dass der  Mindestlohn durch veränderte Unternehmenskonzepte umgangen werde.

In der PIN Group haben drei der größten Verlagsgruppen Deutschlands, Axel Springer, Georg von Holtzbrinck und die  WAZ-Medien- gruppe, gemeinsam mit der Luxemburger Beteiligungsgesellschaft Rosalia Kompetenz und Kapital zu Dienstleistungen rund um das Thema „Brief“ zusammengeführt, um den Markt nach dem Ende des Postmonopols mit der Marke PIN Mail, offensichtlich auf Kosten der KollegInnen, anzuführen.

ver.di ruft alle Institutionen, aber vor allem die Kunden der PIN auf, gegen die vordemokratische Verhaltensweise zu protestieren. (hg)

ver.di bittet alle Gewerkschaftsgliederungen, Betriebs- und Personalräte sowie engagierte Mitglieder einen Protestbrief an folgende Adresse zu schreiben:

PIN Mail Hamburg
Regionalbereich Nord
Lederstraße 26
22525 Hamburg
Kopien der Schreiben auch an den Betriebsrat, der sich zudem über Solidaritätsadressen freut:

Betriebsrat der PIN Mail in Kiel
c/o Lothar Daniel
Albert Schweizer Str. 4
24119 Kiel