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Das Bundessozialgericht hat am 6. September die Einstellung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II - ALG II) für eine ausländische Jugendliche wegen Aufnahme einer Berufsausbildung bestätigt, berichtet der Berliner Flüchtlingsrat. Die 20jährige Klägerin, war 2001 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling allein aus dem Bürgerkriegsland Sierra Leone nach Deutschland geflohen und hatte hier einen Flüchtlingsstatus erhalten. Ihre Eltern sind im Bürgerkrieg verschollen. Nachdem sie die Realschule abgeschlossen und durch die Jugendhilfe auf eine Ausbildung vorbereitet wurde, hatte das Jobcenter Berlin-Mitte ihr im Rahmen des ALG II eine berufsvorbereitende Maßnahme finanziert. Mit Genehmigung des Jobcenters war sie schließlich Anfang Dezember 2005 aus der  Maß- nahme in eine richtige Berufsausbildung zur kaufmännischen Assistentin gewechselt. Im März 2006 stellte das Jobcenter sämtliche Unterstützungsleistungen ein, da ALG II nicht erhalte, wessen Ausbildung dem Grunde nach dem BAföG förderungsfähig sei. Darauf, ob im konkreten Fall BAföG gewährt werde, komme es nicht an. Der Antrag auf Leistungen nach BAföG für die Ausbildung wurde jedoch abgelehnt, weil die Klägerin die Voraussetzungen des § 8 BAföG nicht erfülle. Hiernach erhalten Ausländer BAföG nur, wenn ihre Eltern bereits mindestens drei Jahre in Deutschland gearbeitet haben. Das BSG beschied nun, das alles sei rechtens, keinesfalls  verfassungs- widrig und es liege auch kein Härtefall vor. Auch Anspruch auf Vertrauensschutz gegenüber dem Jobzenter habe die Klägerin nicht. Im Ergebnis hat diese nun Schulden in Höhe von 8000 Euro.

Der UNHCR berichtete am 7. September von anhaltenden Kämpfen im Osten der Demokratischen Republik Kongo: „Tausende Kongolesen fliehen vor den Kämpfen zwischen Regierungstruppen, abtrünnigen Einheiten und bewaffneten Rebellen. ... 25.000-35.000 kongolesische Flüchtlinge verbrachten die letzten Tage in der Stadt Bunagana, einer Grenzstadt in Uganda, Provinz Kisoro. ... UNHCR-Mitarbeiter berichten, in der Nord Kivu Provinz seien aufgrund der Kämpfe zudem Tausende aus der Stadt Sake und der Umgebung geflohen. ... So ist die Zahl der Binnenflüchtlinge in Nord Kivu seit Dezember 2006 auf insgesamt über 180.000 angestiegen. Insgesamt sind es mehr als 640.000 Binnenvertriebene im Osten der DRC. (Der) UNHCR fordert alle in dem Konflikt im Nord Kivu beteiligten Akteure auf, Angriffe gegen die Zivilbevölkerung und die vertriebenen Menschen einzustellen. (Der) UNHCR und andere Organsiationen haben bereits eine hohe Zahl von Vergewaltigungen und Folter dokumentiert. Andere Zeugen berichten von Tötungen.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert das so genannte Refoulement-Verbot der Genfer Flüchtlingskonvention ausdrücklich anzuerkennen. Demnach ist es Vertragsstaaten der Konvention, zu denen Deutschland gehört, verboten, Menschen in ein Land zurückzuweisen, in denen ihnen unmenschliche Behandlung oder Gefahr für Leben und Freiheit drohen. Mit Blick auf die dramatische Situation an den Südgrenzen der EU, an denen täglich Menschen ertrinken, schlägt das Institut vor, entsprechende Regelungen auch in das EU-Recht aufzunehmen. Deutschland solle sich außerdem  für eine Lastenteilung innerhalb der EU und eine deutliche finanzielle Entlastung der überlasteten Randstaaten einsetzen.

 (wop)