Zur Startseite
auf & davon

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 11. September eine Selbstverständlichkeit klargestellt: Eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgesprochene Androhung der Abschiebung ist aufzuheben, wenn nachträglich im gerichtlichen Verfahren ein  Ab- schiebungsverbot wegen erheblicher konkreter Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit festgestellt wird. Nach der früheren Rechtslage blieb die Abschiebungsandrohung des Bundesamts in einem solchen Fall bestehen und entfiel erst mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels, berichtet der Berliner Flüchtlingsrat.Auch in einem anderen Aspekt haben Gerichte dem regierungsamtlichen Abschiebewahn einen gewissen Dämpfer aufgesetzt. Schon Anfang August entschied das Bundesverfassungsgericht im Falle eines so genannten faktischen Inländers, also eines Mannes, der seit langem hier lebt und keine Beziehungen mehr zu seinem Herkunftsland pflegt, dass eine  Ab- schiebung gegen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstößt. Das Urteil ist insofern richtungsweisend, als das Gericht feststellt, dass jede Abschiebung einer Einzelfallprüfung unterworfen werden muss, um die Verhältnismäßigkeit sicher zu stellen. Damit ist die Ausweisung bei bestimmten Tatbeständen nicht mehr wie bisher zwingend.

Das Roma Resource Center der Ecumenical Humanitarian Organization in Novi Sad hat im April 2007 einen Bericht mit der Überschrift „Violations of the Rights of Roma Returned to Serbia under Readmission Agreements“ („Verletzung von Rechten der Romas, die im Rahmen von Rückführunsgabkommen nach Serbien abgeschoben wurden“) vorgelegt. Der Bericht kommt auf der Basis von vielen Interviews mit Abgeschobenen zu dem Schluss, dass sowohl Abschiebungen als auch Fälle "freiwilliger Rückkehr" häufig unter Missachtung der  grundlegenden Rechte von Roma durchgeführt werden. Es sei zu zeitweiligen oder dauerhaften Familientrennungen gekommen. Der Abschiebungsvollzug selbst sei von vielen Betroffenen als extrem erniedrigend und traumatisierend erlebt worden. Einige der Befragten seien im Rahmen unrechtmäßiger Gruppenabschiebungen zurückgeführt worden. Viele hätten Eigentum und Geld in den Ländern gelassen, aus denen sie abgeschoben wurden. Kinder aus Rückkehrerfamilien sähen sich einer Vielzahl von Problemen gegenüber, insbesondere im Zusammenhang mit der Fortführung ihrer Schulbildung. Für viele Abgeschobene seien Sozialleistungen die einzige Einkommensquelle. Viele Rückkehrer hätten keinen Zugang zum Gesundheitssystem. Die Unterbringungsbedingungen seien in vielen Fällen unterhalb jedes Basisstandards.

Abschiebehäftlinge in Berliner Knästen werden grundsätzlich gefesselt, wenn sie zu Arztbesuchen außerhalb des Knastes gebracht werden. Das gilt auch für Schwangere, denn unter der Regierung von SPD und Linkspartei werden auch schwangere Frauen  einge- knastet, wenn sie dem Ausländerbehörden missfallen und den falschen Pass haben. Bei einem Drittel der Abschiebehäftlinge besteht deren „Verbrechen“ darin, dass für ihren Asylantrag ein anderer EU-Staat zuständig ist. Unter der „rot-roten“ Regierung werden auch Menschen abgeschoben, die prinzipiell einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung haben, jedoch den bürokratischen Weg nicht eingehalten haben. Sie müssen in ihre Heimatländer zurück um von dort das Zusammenleben mit ihrem hier lebenden Ehepartner zu beantragen.

(wop)